Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Hoverboard: Spaß in engen Grenzen

Pressemeldung von: HUK-COBURG Unternehmenskommunikation - 18.04.2018 15:44 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Die Spaßmobile haben keine Straßenzulassung

Hoverboard: Spaß in engen Grenzen
Hoverboards dürfen nur im abgegrenzten, nicht-öffentlichen Raum benutzt werden. Foto: HUK-COBURG
Hoverboards liegen voll im Trend: Sie sind leicht, wendig und fahren bis zu 20 Kilometer schnell. Außerdem lassen sie sich gut im Rucksack verstauen. Zum Sightseeing in Städten oder zum schnellen Brötchenholen eignen sie sich trotzdem nicht, denn sie werden durch einen Elektromotor angetrieben und fahren schneller als 6 Kilometer pro Stunde. Das macht sie zu Kraftfahrzeugen. Nur mit Führerschein und Versicherungsschutz dürften diese E-Boards im öffentlichen Raum genutzt werden. Beides gibt es nicht: Zum einen weil der Gesetzgeber die Spaßmobile noch keiner konkreten Führerscheinklasse zugeordnet hat. Zum anderen weil die Vehikel für eine Straßenzulassung auch über Bremse, Licht, Lenkung oder ähnliches verfügen müssten.

Dementsprechend dürfen Hoverboards nur im abgegrenzten, nicht-öffentlichen Raum benutzt werden, der einem kleinen Personenkreis zur Verfügung steht. Vorstellbar ist zum Beispiel ein nicht-öffentlicher Privatweg zum eigenen Haus oder der vor einer Garage liegende Platz. Wem das Areal gehört, ist unerheblich.
Die Fahrt auf dem zweirädrigen Brett macht Spaß, ist aber nicht ganz ungefährlich. Verursacht der Fahrer im nicht-öffentlichen Raum Sach- oder Personenschäden, kann er, wie die HUK-COBURG mitteilt, meist auf seine private Haftpflichtversicherung zählen. Ein Anruf beim Versicherer bringt Klarheit.

Die Verlockung, sich mit dem kleinen, wendigen Brett trotzdem auf Gehwegen oder im Straßenverkehr zu bewegen, ist groß. Die Polizei ahndet solche Verstöße mit einer Geldbuße und einem Punkt. Ohne Führerschein droht zusätzliches Ungemach: Wer mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, braucht eine Fahrerlaubnis. Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat.

Spielzeug und/oder Fahrzeug
Dass Kinder und Jugendliche Hoverboards mögen, überrascht nicht. Ob sie damit umgehen können, hängt viel von ihrem individuellen Gleichgewichtssinn ab. Denn der Fahrer steht auf zwei, über eine Achse verbundenen Plattformen, die er mittels Gewichtsverlagerung lenkt. Durch seinen elektronischen Antrieb bleibt das Board im Gleichgewicht - zumindest solange der Fahrer die Balance hält.
In Anbetracht der nötigen Geschicklichkeit verbunden mit der Geschwindigkeit, die E-Boards erreichen, sollte das Tragen von Helm und Protektoren gerade für Kinder eine Selbstverständlichkeit sein. Ebenso wichtig wie die Körperbeherrschung ist die individuelle Einsichtsfähigkeit eines Kindes oder Jugendlichen.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karin Benning
Bahnhofsplatz -
96444 Coburg
09561-96-2084
karin.benning@huk-coburg.de
www.huk.de


Firmenbeschreibung:
Mit knapp zwölf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2017 von über sieben Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit über 11,6 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2017 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Pressekontakt:
Pressekontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Benning Karin
Bahnhofsplatz -
96444 Coburg
0 95 61/ 96 20 84
karin.benningl@huk-coburg.de
http://www.huk.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.