Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Unfall im Homeoffice - wer zahlt?

Pressemeldung von: Infocenter der R+V Versicherung - 12.10.2017 15:21 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V-Infocenter: Versicherungsschutz nur eingeschränkt

Wiesbaden, 12. Oktober 2017. Auf dem Weg zur Kaffeemaschine gestolpert und dabei den Arm gebrochen: Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitsunfall gesetzlich versichert - sofern sie sich zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen aufgehalten haben. Doch wer ganz oder teilweise im Homeoffice arbeitet, genießt diesen Versicherungsschutz nur eingeschränkt, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Für Heimarbeiter hängt der Versicherungsschutz vor allem davon ab, wo genau der Unfall passiert. "Wer sich unmittelbar am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin verletzt, für den gilt auch zu Hause die gesetzliche Unfallversicherung", sagt Torben Thorn, Arbeitsschutzexperte beim R+V-Infocenter. "Dabei handelt es sich um eine betrieblich bedingte Tätigkeit oder um den Arbeitsweg."

Anders sieht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer einen Kaffee aus der Küche holt und sich dabei verletzt. "Das ist dann kein Arbeitsunfall, weil er in diesem Moment keine versicherte Beschäftigung ausgeübt hat", so R+V-Experte Thorn. Denn die Küche zählt zum privaten Lebensbereich. "Für alle Risiken, die davon ausgehen, haftet nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst", sagt Thorn. Wer direkt im Unternehmen arbeitet, ist dagegen im gesamten Firmengebäude versichert. Hier können Träger der gesetzlichen Unfallversicherung vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um Gefahrenquellen auszuschalten - in der privaten Wohnung ist dies nicht möglich.

www.infocenter.ruv.de

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 - 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de


Firmenbeschreibung:
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Pressekontakt:
Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
anja.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.