Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Schäden durch Herbststürme: Während eines Hausumbaus ist der Versicherungsschutz in Gefahr

Pressemeldung von: Infocenter der R+V Versicherung - 27.10.2016 16:27 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V-Infocenter: Wohngebäudeversicherung deckt Schäden ab Windstärke 8 - Gebäude muss vor dem Sturm aber unversehrt und bewohnbar sein

Schäden durch Herbststürme: Während eines Hausumbaus ist der Versicherungsschutz in Gefahr
Wiesbaden, 27. Oktober 2016. Das Dach neu eindecken, Fensteröffnungen vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn bei Sturm ist es unter Umständen nicht versichert. "Die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus nur, wenn das Gebäude vorher unversehrt und bewohnbar war", sagt Christine Gilles, Versicherungsexpertin für Privatkunden beim Infocenter der R+V Versicherung. Sie rät deshalb, vor den Sanierungsmaßnahmen den Versicherungsstatus zu klären.

Grundsätzlich deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden ab Windstärke 8. Wenn Fenster und Türen allerdings nicht vollständig geschlossen werden können oder das Dach nur notdürftig abgedeckt ist, muss die Versicherung eventuelle Schäden nicht bezahlen. Bauherren sollten Umbaumaßnahmen deshalb immer ihrer Versicherung melden.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Nach dem Umbau sollten Bauherren prüfen, ob der Gebäudewert durch die Veränderungen gestiegen ist - und gegebenenfalls den Versicherungsschutz anpassen.
- Gut zu wissen: Auch Gerüste sind bei Sturm eine Gefahr für das Gebäude - weil sie Richtung und Stärke der Luftströmungen beeinflussen und herabfallende Gegenstände das Haus zusätzlich beschädigen können.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 - 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de


Firmenbeschreibung:
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Pressekontakt:
Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
anja.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.