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Kein HBCD in Verpackungen aus EPS

Pressemeldung von: Wiederstein Verpackungen - 02.11.2016 14:54 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

- "Chips" können problemlos entsorgt werden
- HBCD kommt nur noch in Dämmstoffen vor
- HBCD ist bereits in höheren Konzentrationen verboten

Kein HBCD in Verpackungen aus EPS
Solche Verpackungschips enthalten kein giftiges HBCD. (Bildquelle: Foto: Wiederstein Verpackungen)
Verpackungsprofis sind derzeit verunsichert. Grund dafür ist eine Vorschrift, die die Entsorgung des giftigen Stoffes HBCD betrifft. Denn alle Materialien, die mit diesem Brandschutzmittel behandelt sind, gelten seit Oktober 2016 als Sondermüll. Besonders häufig wurde HBCD bisher in Materialien aus EPS eingesetzt, umgangssprachlich gern als Styropor bezeichnet. Die gute Nachricht für alle, die mit Verpackungen zu tun haben: der gefährliche Stoff wurde für Verpackungsmaterialien ohnehin nie eingesetzt. Darauf haben jetzt die Experten von Wiederstein Verpackungen (http://wiepack.de) aus Unnau hingewiesen.

"Dass HBCD umweltschädlich ist, ist bereits hinlänglich bekannt, erklärt Fred Künkler von Wiederstein Verpackungen. "Aber diese Substanz ist ohnehin für Verpackungen gar nicht relevant." HBCD wird dafür eingesetzt, Materialien schwerer brennbar zu machen. Bei Dämmstoffen ist das unerlässlich, bei Verpackungen aber gar nicht nötig. Deshalb kam dieser Flammschutz bei solchen Anwendungen gar nicht zum Einsatz.
"Egal ob es sich um Chips oder andere Teile aus EPS handelt, sie alle können wie bisher entsorgt werden", weiß Künkler. "Wir bekommen zu diesem Thema derzeit verstärkt Anfragen, können aber Entwarnung geben." Dämmstoffe aus HBCD müssen ab Oktober 2016 als Sondermüll entsorgt werden. Das gefährliche Brandschutzmittel wird aber ohnehin sukzessive verboten. Es gibt bereits weniger umweltschädliche Ersatzstoffe.
Die Herstellung von HBCD ist bereits seit dem 22. März 2016 verboten, ebenso das Verwenden des Stoffes in anderen Materialien in größeren Konzentrationen. Es gilt bereits jetzt auch in Dämmstoffen die Höchstgrenze von 100 mg/kg, also eine Konzentration von 0,01 Prozent.
"Wer seine Verpackungen aus den dafür vorgesehen Materialien herstellt und nicht etwa Dämmstoffe dafür zweckentfremdet, ist immer auf der sicheren Seite", fasst Künkler die aktuelle Situation zusammen. "Jeder, der Verpackungen über uns bezieht, kann sich darauf verlassen, dass sie kein HBCD enthalten. Für Fragen rund um das Thema Verpackung stehen wir allen Interessierten gern zur Verfügung."

Firmenkontakt:
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Wiederstein Verpackungen
Fred Künkler
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisenstraße 4
57648 Unnau
02661 9120-0
02661 9120-20
info@wiepack.de
http://wiepack.de/


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Wir von Wiederstein Verpackungen sind im Westerwald und den angrenzenden Gebieten ein allseits anerkannter Partner für Verpackungen und Dienstleistungen. Die auf den Kunden abgestimmte Lösung für seine Aufgabe liegt uns am Herzen und kennzeichnet unser Handeln. Wir entwickeln nicht nur die optimale Verpackung, sondern bieten auch die passende Betreuung. Dazu gehören Angebote im Bereich Kanban, Konsignation und viele andere Prozesskosten sparende Leistungen.
Selbstverständlich gibt es bei uns auch eine Vielzahl qualitativer Standardprodukte aus unserem reichhaltigen Lagerprogramm. Wiederstein Verpackungen blickt auf fast 60 erfolgreiche Jahre im Markt der Transportverpackungen zurück.

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