Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Arbeitsvisum USA mit Aczento.com

Pressemeldung von: - 21.03.2014 10:01 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ein Visum berechtigt den Inhaber theoretisch nur, in ein Flugzeug in Richtung USA zu steigen und formal um die Einreise in das Land zu bitten. Die Dauer des Aufenthaltsstatus wird vom US-Einwanderungsbeamten an der Grenze pro Einreise festgelegt. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Einreise, noch auf einen bestimmten Aufenthaltszeitraum. Der Grenzbeamte hat jegliche Möglichkeit den Aufenthalt zu begrenzen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Aufenthaltsstatus und Visum?

Ein Visum berechtigt den Inhaber theoretisch nur, in ein Flugzeug in Richtung USA zu steigen und formal um die Einreise in das Land zu bitten. Die Dauer des Aufenthaltsstatus wird vom US-Einwanderungsbeamten an der Grenze pro Einreise festgelegt. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf die Einreise, noch auf einen bestimmten Aufenthaltszeitraum. Der Grenzbeamte hat jegliche Möglichkeit den Aufenthalt zu begrenzen.

In der Regel erhalten I-Visuminhaber einen Aufenthaltsstatus, der das Projekt umfasst bzw. eine Begrenzung auf ein Jahr. Die Grenzbeamten haben jedoch auch die Möglichkeit, den Status als "d/s" zu kennzeichnen, was für "duration of status" steht. Dies meint, dass der Visuminhaber sich so lange unter dem I-Status in den USA aufhalten kann, so lange die journalistiche Tätigkeit dauert.

Visa-Inhaber müssen im Übrigen nicht am neuen ESTA-System teilnehmen.

http://www.aczento.com/arbeitsvisa

Firmenkontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
info@aczento.com
Maximilianstraße 35a , 80539 München
+49.89.2155.3207

Firmenbeschreibung:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern. Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento Consulting Group
Tobias Meister
Maximilianstraße 35a , 80539 München
+49.89.2155.3207
info@aczento.com
http://www.aczento.com
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.