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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen

Pressemeldung von: HELP24 - 19.02.2018 07:44 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Verträgen widersprechen und tausende Euro zusätzlich kassieren

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Lebensversicherungen
Frank Mingers, HELP24 (Bildquelle: HELP24)
(Essen, im Februar 2018) Millionen Kapital-Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen waren bei Vertragsabschluss mit rechtlich falschen Widerspruchsbelehrungen versehen. Deshalb kann diesen Verträgen auch heute noch widersprochen werden. Für Versicherungskunden ist dies oft eine lukrative Angelegenheit. Denn nach Angaben des Verbraucherportals HELP24.de haben sie nach einem Widerspruch und der erfolgreichen Rückabwicklung eines Vertrags oft Anspruch auf teils deutlich mehr als 10.000 Euro Extra-Zahlung von der Versicherungsgesellschaft. Die Details...
Rechtliche Grundlagen des Widerspruchs und der anschließenden Rückabwicklung von Lebens- und privaten Rentenverträgen sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Betroffen sind zig Millionen Lebens- und Rentenpolicen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Weil nach Erkenntnissen von Verbraucherschützern rund zwei Drittel aller in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verträge "fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen enthielten, können diese mit großen finanziellen Vorteilen für die Versicherungskunden auch heute noch rückabgewickelt werden", erklärt Frank Mingers vom Verbraucherportal HELP24.de.
Bei einer sogenannten Rückabwicklung nach dem erfolgreichen Widerspruch muss der Versicherungskunde so gestellt werden, als habe es den Versicherungsvertrag nie gegeben. Der Kunde erhält sämtliche eingezahlten Beiträge sowie eine Nutzungsentschädigung vom Versicherer. "Nach Abzug bestimmter Kosten springen als Extra-Zahlung oft einige tausend Euro heraus, bisweilen sogar mehr als zehntausend Euro", weiß Mingers. Übrigens: Widerspruch und Rückabwicklung sind unabhängig davon, ob der Vertrag bereits beendet und ausbezahlt wurde, noch läuft oder aber der Versicherungskunde ihn gekündigt und in der Folge den Rückkaufswert erhalten hat.
Wichtig: Grundsätzlich sollte ein versierter Rechtsanwalt prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für einen Erfolg versprechenden Widerspruch vorliegen, und im Anschluss im Rahmen der Rückabwicklung die finanziellen Ansprüche des Versicherungskunden durchsetzen.
"Auch viele noch laufende Lebens- und private Rentenversicherungen sind mangels Rentabilität und der nach wie vor hohen Kosten keine vernünftige Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge", ist HELP24-Experte Frank Mingers überzeugt. Deshalb sei es verständlich, dass Versicherungskunden durch Widerspruch und Rückabwicklung frühere Fehler jetzt ausbügelten.

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