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GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung eines Berliner Testaments

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 07.12.2017 09:10 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung eines Berliner Testaments

GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung eines Berliner Testaments
Ehepartner erstellen häufig ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Vorher sollte bewertet werden, ob das Berliner Testament die geeignete Form ist.

Das Berliner Testament bietet für Ehepaare Vorteile. Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und in der Regel die Kinder als Schlusserben. Verstirbt ein Ehegatte ist der Partner durch seine Alleinerbenstellung finanziell abgesichert, da die Kinder erst einen Erbanspruch haben, wenn beide Elternteile verstorben sind. Das kann z.B. dann besonders wichtig sein, wenn Immobilien in den Nachlass fallen.

Das Berliner Testament bietet aber auch Tücken. Es entfaltet eine hohe Bindungswirkung. Die Verfügungen können einseitig nicht mehr geändert werden, wenn keine entsprechenden Regelungen getroffen werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Daher sollte zunächst eine Bewertung vorgenommen werden, ob das Berliner Testament die geeignete Form ist, die letztwilligen Verfügungen zu treffen.

Wird ein Berliner Testament erstellt, wird häufig nicht berücksichtigt, dass sich die Lebensverhältnisse noch entscheidend ändern können. Die Ehe geht beispielsweise auseinander, ein Partner geht eine neue Beziehung ein oder überwirft sich mit den Kindern. Die gemeinsamen testamentarischen Verfügungen sind allerdings bindend. Das bedeutet, dass der neue Lebenspartner eines Ehegatten leer ausgehen kann oder die Kinder definitiv Schlusserben bleiben, egal wie zerrüttet das Verhältnis inzwischen auch sein mag. Einseitig können die Verfügungen nicht geändert werden. Auch nach dem Tod eines Ehepartners ist dies nicht möglich. Um diese hohe Bindungswirkung zu umgehen, können entsprechende Klauseln eingebaut werden, um diese Bindungswirkung etwas zu lockern. Eheleute sollten daher genau überlegen, ob sie dem überlebenden Partner eine gewisse Freiheit einräumen möchten, das Testament wieder zu ändern.

Berücksichtigt werden sollten auch immer die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Wird der Ehepartner Alleinerbe kann der Freibetrag überschritten werden und das Finanzamt hält die Hand auf. Verteilt sich der Nachlass auf mehrere Erben können die individuellen Freibeträge effektiver ausgenutzt werden.

Wer ein Berliner Testament erstellen möchte, sollte sich daher genau über die rechtlichen Konsequenzen informieren. Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html

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