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Handschriftliches Testament wirksam erstellen

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 31.10.2016 10:32 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Handschriftliches Testament wirksam erstellen

Handschriftliches Testament wirksam erstellen
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer dies nicht möchte, muss ein Testament erstellen. Damit dieses wirksam ist, müssen einige Regelungen beachtet werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer sein Testament nicht notariell erstellen lassen möchte, kann dieses auch selbst verfassen. Damit die letztwilligen Verfügungen ihre Wirksamkeit entfalten, müssen einige Formerfordernisse beachtet werden. Grundsätzlich muss das Testament vom Erblasser selbst komplett handschriftlich erstellt werden. Ein per Computer oder Schreibmaschine verfasstes Testament, das nur mit der Unterschrift des Erblassers versehen ist, reicht nicht aus.

Ebenfalls ist es ratsam, eine Überschrift zu formulieren, die eindeutig darauf schließen lässt, dass es sich um letztwillige Verfügungen handelt und nicht bloß um einen Entwurf, z.B. "Mein letzter Wille". Da ein neues Testament ein zuvor verfasstes Testament in der Regel aufhebt, sollten auch Ort und Datum nicht fehlen. Formale Fehler können dazu führen, dass das Testament nicht anerkannt wird und dann die gesetzliche Erbfolge gilt.

Inhaltlich ist der Erblasser innerhalb gewisser Grenzen frei, wem er sein Erbe oder Teile davon hinterlassen möchte. Pflichtteilsansprüche müssen aber beachtet werden. Um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, sollten die letztwilligen Verfügungen klar und eindeutig formuliert werden. Zu beachten ist auch ein Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis. Der Erbe wird zum Rechtsnachfolger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ergeben. Bei einem Vermächtnis werden lediglich bestimmte Gegenstände aus der Erbmasse herausgelöst und an eine bestimmte Person vermacht, ohne dass diese automatisch zum Erben wird.

Auch wenn sich niemand gerne mit dem eigenen Tod beschäftigt, sollte rechtzeitig an die Erstellung eines Testaments gedacht werden. Denn häufig stellt sich mit zunehmenden Alter auch die Frage der Testierfähigkeit. Dies kann ein Angriffspunkt für unzufriedene Erben sein, die das Testament anfechten wollen.

Im Erbrecht erfahrene Rechtsanwälte können in allen Fragen rund um das Testament beraten und dafür sorgen, dass es wirksam erstellt wird.

https://www.grprainer.com/branchen/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html (https://www.grprainer.com/branchen/private-clients/erbrecht/testament-erbvertrag.html)

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