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Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger weiter im Unklaren

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 31.10.2016 10:06 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger weiter im Unklaren

Lignum Sachwert Edelholz AG: Anleger weiter im Unklaren
Seit etwa einem halben Jahr befindet sich die Lignum Sachwert Edelholz AG im vorläufigen Insolvenzverfahren. Die betroffenen Anleger fürchten weiterhin um ihr Geld.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ende April eröffnete das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Lignum Sachwert Edelholz AG (Az.: 36I IN 1853/16). Auch ein halbes Jahr später wissen die Anleger nicht, wie es weitergeht. Forderungen zur Insolvenztabelle können erst angemeldet werden, wenn das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist.

Ob und wieviel die rund 5000 Anleger, die ihr Geld in die Waldinvestments gesteckt haben, von ihrer Einlage im Insolvenzverfahren wiedersehen werden, ist noch völlig offen. Erfahrungsgemäß muss aber mit erheblichen Verlusten gerechnet werden. Anleger haben aber auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Ansprüche können auch und vor allem gegen die Anlagevermittler bzw. -berater entstanden sein. Bekanntermaßen hat die Finanzaufsicht BaFin der Lignum Sachwert Edelholz AG mit Bescheid vom 17. März 2016 die öffentlichen Angebote für die Vermögensanlagen "Nobilis Rent", "Nobilis Priva" und "Nobilis Vita" verboten, weil für die Produkte nicht die notwendigen Emissionsprospekte vorgelegt wurden. Wenig später folgte der Insolvenzantrag. Nach dem Kleinanlegerschutzgesetz unterliegen derartige Kapitalanlagen seit Sommer 2015 einer Prospektpflicht.

Auch den Anlageberatern hätte bewusst sein müssen, dass die entsprechenden Prospekte nicht vorlagen und die Produkte daher gar nicht hätten vertrieben werden dürfen. Zudem hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Diese Risiken können etwa in der Preisentwicklung über einen langen Zeitraum liegen. Besonders schwer wiegt für die Anleger aber die Möglichkeit des Totalverlusts ihrer Investition. Erfahrungsgemäß fand eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken häufig nicht statt. Außerdem hätten die Vermittler das Geschäftsmodell auch auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Daher können auch gegen die Vermittler bzw. Berater der Anlagen Schadensersatzansprüche entstanden sein.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html

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