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Rechtsanwalt informiert zur Abmahnung

Pressemeldung von: Rechtsanwalt Markus Bär - 11.11.2016 18:46 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Informationen von Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bär

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist der Rechtsanwalt Markus Bär (http://www.ra-baer.de/) ausschließlich als Ansprechpartner für Belange von Arbeitnehmern, Personal- und Betriebsräten tätig. Mit einer langjährigen Expertise rund um die Themenbereiche des Kündigungsschutzverfahrens informiert Bär über die Hintergründe und Konsequenzen einer Abmahnung.

Die Abmahnung ist eine betriebliche Verwarnung

Eine Abmahnung im Arbeitsverhältnis ist wie eine Gelbe Karte beim Fußball. Mit der Abmahnung soll der Arbeitnehmer an seine vertraglichen Pflichten erinnert und vor Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis bei weiteren Fehlverhalten gewarnt werden. Bei weiteren Vertragsverletzungen können die "Rote Karte" und damit der Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung drohen. Eine Abmahnung ist daher ernst zu nehmen, weiß der Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Falle einer Abmahnung: Fachanwalt konsultieren

Der in Darmstadt ansässige Markus Bär rät, im Falle einer Abmahnung die Rechtmäßigkeit dieser durch einen spezialisierten Fachanwalt prüfen zu lassen. Darüber hinaus sollte nachgeforscht werden, aus welcher Motivation heraus der Arbeitgeber diese ausgesprochen hat. Im weiteren Verlauf ist zu überlegen, wie mit einer Abmahnung - ob rechtmäßig oder nicht - umzugehen ist. Der Betroffene sollte sich die Frage stellen, ob er beispielsweise das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten oder gegebenenfalls eine Beendigung der Anstellung mit einer Abfindung erzielen möchte. Darüber hinaus besteht keine gesetzliche Frist für den Fall, dass er einer Abmahnung mit einer Gegendarstellung begegnen oder diese gerichtlich angreifen möchte. Eine qualifizierte Beratung durch einen Spezialisten sollte im Vorfeld unbedingt vorgenommen werden, um taktische Fehler auszuschließen. Eine weitere Möglichkeit, die im Rahmen einer solchen qualifizierten Beratung durch einen Fachanwalt besprochen werden kann, ist zudem die Vermeidung eines Beweissicherungsverfahrens, das zugunsten des Arbeitgebers durchgeführt werden kann, wenn gegen die Abmahnung geklagt und diese vom Gericht für rechtmäßig befunden wird.

Nähere Informationen rund um das Thema der betrieblichen Abmahnung können in einem Beratungsgespräch mit Markus Bär vermittelt werden. Interessenten finden die Kontaktdaten auf der Website des Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Firmenkontakt:
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Rechtsanwalt Markus Bär
Markus Bär
Schleiermacherstraße 10
64283 Darmstadt
+49 6151 / 951-60-0
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arbeitnehmeranwalt@ra-baer.de
http://www.ra-baer.de/


Firmenbeschreibung:
Weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Interessenten bei Rechtsanwalt Markus Bär, Darmstadt, Telefon: +49 6151 / 951-600, http://www.ra-baer.de/.

In der Fachkanzlei für Arbeitsrecht von Markus Bär werden ausschließlich Arbeitnehmer, leitende Angestellte Betriebsräte und Personalräte vertreten. Der Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht deckt alle Fälle aus den Bereichen Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht ab. Von Abmahnung bis Kündigung ist Bär als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und vertritt seine Mandanten gerichtlich wie außergerichtlich.

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