Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Schadensersatz für Anleger der ACI GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG - Kapitalmarktrecht

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 12.03.2014 09:38 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Schadensersatz für Anleger der ACI GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG - Kapitalmarktrecht
Schadensersatz für Anleger der ACI GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG - Kapitalmarktrecht
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Erstmals wurden Anlegern der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG im Rahmen ihrer Beteiligung Schadensersatzansprüche zugesprochen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verurteilte die Gütersloher Fondsinitiatoren der Alternative Capital Invest (ACI) GmbH & Co. VII. Dubai Fonds KG zur Zahlung von Schadensersatz (Az.: 34 U 221/12). Mit seinem Urteil macht das OLG Hamm den Anlegern der diversen ACI-Fonds Hoffnung und könnte mit seiner Entscheidung den Weg für zukünftige Klagen geebnet haben. In der Begründung des Urteils ging das Gericht auf die teilweise schwerwiegenden Fehler in den verwendeten Anlageprospekten ein.

Auf insgesamt fünf Fehler des Prospekts stützte das OLG Hamm sein Urteil. So seien die Informationen und Risikohinweise bezüglich der Möglichkeit des Re-Investments und des Fremdfinanzierungsbedarfs nicht ausreichend. Des Weiteren sei die Darstellung des Geschäftsmodells und des Fondskonzepts irreführend. Auch seien Angaben zum Wert der Genussrechte fehlerhaft, die Hinweise bezüglich des Erfolgs des Vorgängerfonds falsch gewesen und die Veräußerungsmöglichkeit der Genussrechte unzureichend dargestellt worden.

Der Kläger habe daher wegen des mangelhaften Anlageprospektes einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe seines Anlagebetrages. Bei der Beurteilung der Richtigkeit eines Prospekts sind, nach Rechtsprechung des Bundegerichtshofs (BGH), nicht nur allein die dargestellten Informationen entscheidend, sondern auch das Bild und die Erwartungen die hierdurch beim Anleger hervorgerufen werden.

Die Investmentgesellschaft ACI legte mehrere Fonds auf und investierte in den Immobilienmarkt von Dubai. Im Falle des Dubai VII Fonds, welcher auf eine kurze Laufzeit ausgelegt war, konnten die Anleger Genussrechte erwerben und sollten dadurch von dem aufstrebenden Immobilienmarkt in Dubai profitieren. Entgegen den Erwartungen von ACI und deren Anlegern entwickelte sich die Anlage nicht wie erhofft, sodass sich nicht nur die prognostizierten Renditen nicht verwirklichten, sondern auch das eingesetzte Kapital der Anleger in Gefahr ist.

Negativ verlaufende Anlagen und Kapitalverluste sollten Anleger nicht einfach so hinnehmen. Falschberatungen oder die Verwendung fehlerhafter Prospekte können unter Umständen Schadensersatzansprüche begründen. In solchen Fällen ist es ratsam sich an einen auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts versierten Anwalt zu wenden und die Investition prüfen zu lassen. Oftmals kann so der finanzielle Schaden reduziert werden.

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.