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Solarworld - Gläubiger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 04.08.2017 08:39 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Solarworld - Gläubiger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Solarworld - Gläubiger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden
Wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wurde das Insolvenzverfahren über die Solarworld AG am 1. August 2017 am Amtsgericht Bonn offiziell eröffnet (Az.: 99 IN 79/17).

Im Mai stellte die Solarworld AG aus Bonn Insolvenzantrag, das Insolvenzverfahren wurde nun offiziell eröffnet. Für die Gläubiger des einstigen Branchenriesen bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen bis zum 28. September 2017 beim Insolvenzverwalter anmelden können. Ebenfalls eröffnet wurden die regulären Insolvenzverfahren über die Tochterunternehmen Solarworld Industries Deutschland, Solarworld Industries Sachsen, Solarworld Industries Thüringen und Solarworld Innovations GmbH. Auch hier können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 28. September anmelden.

Für alle Geschäftspartner des Solarworld-Konzerns ist die Anmeldung zur Insolvenztabelle ein Schritt, um nicht auf den offenen Forderungen sitzenzubleiben. Inwieweit die Forderungen im Insolvenzverfahren bedient werden können, ist aber offen. Das wird auch von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängen. Laut Medienberichten wird derzeit an dem Verkauf der Produktionsstandorte in Sachsen und Thüringen gearbeitet. Auch eine niederländische Unternehmensgruppe soll ein Übernahmeangebot vorgelegt haben.

Der Insolvenzverwalter wird bemüht sein, die Insolvenzmasse zu erhöhen. Dazu gehört aber nicht nur der Verkauf der Solarworld, ebenso kann er auch versuchen, bereits erhaltene Zahlungen von den Geschäftspartnern zurückzufordern, wenn diese möglicherweise aufgrund der drohenden Insolvenz gar nicht mehr hätten geleistet werden dürfen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings sind derartige Rückforderungen nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Betroffene können sich an im Insolvenzrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

Die Aktionäre der Solarworld AG haben allerdings kaum Aussichten, aus den Verwertungserlösen noch Ausschüttungen zu erhalten, teilte der Insolvenzverwalter mit. Die Aktie ist aktuell kaum noch etwas wert. Auch die Anleihe-Anleger der Solarworld AG müssen im Insolvenzverfahren mit finanziellen Verlusten rechnen. Um den Schaden zu minimieren, können Anleihe-Anleger und Aktionäre ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Wurden die Anleger beispielsweise falsch beraten und nicht über die bestehenden Risiken aufgeklärt, können daraus Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein.

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