Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Top-Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor Landgericht Stuttgart:

Pressemeldung von: Ciper & Coll. - 03.11.2017 10:57 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Landgericht Stuttgart vom 02.11.2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Arterienverletzung anlässlich Kryoablation der Pulmonalvenen, LG Stuttgart, Az.: 15 O 158/16


Chronologie:
Die Klägerin litt an Vorhofflimmern und begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine Kryoablation vorgenommen wurde. Hierbei kam es durch Fehlpositionierung des Katheters zu einer arteriellen Blutung, die eine Notoperation erforderlich machte. Seit dem Vorfall leidet die Klägerin unter diversen gesundheitlichen Problemen.

Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hatte zunächst eine Güteverhandlung vorgenommen und intensiv geprüft, ob die Klägerin über die entsprechenden Risiken hinreichend aufgeklärt worden ist. Im Ergebnis schlug das Gericht sodann den Parteien eine gütliche Einigung über eine Summe im vierstelligen Eurobereich vor, die nicht zustande kam. Nach umfangreicher weiterer Beweisaufnahme schlug das Landgericht nunmehr nochmals eine vergleichsweise Einigung über einen vierstelligen Betrag an.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nur recht selten holen Gerichte in Arzthaftungsprozessen keine Gutachten ein. Nachdem der vom Gericht ursprünglich vorgeschlagene Vergleich jedoch nicht zustande kam, musste das Gericht eine weitere umfassende Beweisaufnahme vornehmen und hat den Parteien nunmehr erneut zu einer gütlichen Einigung angeraten. Insofern diese nicht zustande kommt, wird es wohl zu einem Rechtsmittelverfahren vor dem OLG Stuttgart kommen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
www.ciper.de


Firmenbeschreibung:
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

Pressekontakt:
Pressekontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
www.ciper.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.