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Und bist du nicht willig, so gibt es Hartz IV

Pressemeldung von: All4Press - 05.05.2014 11:21 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Und bist du nicht willig, so gibt es Hartz IV
Wir sind gegen Diskriminierung
5. Mai 2014. Ja, es gibt sie immer noch: Menschen, die glauben, dass Hartz IV nur das Ziel hatte, Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung zusammen zu legen. In Wirklichkeit aber waren die Hartz-Reformen ein gewolltes Instrument, um den "Niedriglohnsektor Deutschland" und die Leih-, bzw. Zeitarbeit zu sichern.

Schon kurz nach der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005, sprach Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder beim Weltwirtschaftsforum in Davos (28. 01. 2005):
"....Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt...Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt. Es hat erhebliche Auseinandersetzungen mit starken Interessengruppen in unserer Gesellschaft gegeben. Aber wir haben diese Auseinandersetzungen durchgestanden. Und wir sind sicher, dass das veränderte System am Arbeitsmarkt erfolgreich sein wird..."

Unser Sozialsystem wurde im Jahr 2005 also komplett auf den Kopf gestellt. Um Beschäftigte in niedrige Löhne und Gehälter pressen zu können, wurden gesetzliche Regelungen geschaffen. Regelungen, die Angst machen. Aus diesem Grund gibt es beispielsweise das unterbezahlte Zimmermädchen im Luxushotel und den Familienvater, der jede Nacht Lagerhallen bewacht. Und obwohl beide Vollzeitbeschäftigte sind, ermöglichen erst die steuerfinanzierten Aufstockungszahlungen die Existenz der beiden Beispiele.

Immer wieder wurde von Politikern behauptet, dass Hartz IV Menschen in Brot und Arbeit bringen könnte. Mittlerweile haben alle erkannt, dass man den schon angesprochenen Niedriglohnsektor geschaffen hat. Und wer nicht mitspielt, dem werden Sanktionen angedroht. Vollzeitbeschäftigung und Aufstockung sind zur Regel geworden. Die Profiteure dieses sozialpolitischen Spielchens sind dubiose Trägergesellschaften, die sich auf dem Rücken der unterbezahlten Opfer eine goldene Nase verdienen. Eine gelungene Win-Win-Situation für Regierung und Trägergesellschaften: Die Erwerbslosen verschwinden aus den Statistiken und die Trägergesellschaften bekommen über den Steuerzahler (Aufstockung) genug Geld in die Kassen. Dass damit dank der niedrigen Lohnkosten auch ehrliche Arbeitgeber nicht mehr konkurrenzfähig sind mit den staatlich gestützten Träger-, Zeitarbeits- und Leiharbeitsgesellschaften, kommt noch hinzu.

Doch jetzt genug der Kritik, werden wir einmal ironisch. Ich betone das extra, weil viele Menschen Ironie nicht immer wahrnehmen. Also: Hartz IV-Bezieher sind doch sowieso faul und arbeitsscheu. Die leben gerne so, wie sie leben. Immer wenn es die "Stütze" gibt, holen sie sich Spirituosen von der "Tanke" oder sitzen schon morgens in der Kneipe. Die Rede ist dann von den "Regelsatz versaufenden faulen Arbeitslosen". Dieses Bild wird in Deutschland sehr gern verbreitet, auch und besonders von den Springer-Medien. Mit diesem "Bild in der breiten Öffentlichkeit" kann die Politik und die Wirtschaft das Angstsystem Hartz IV erhalten.

Und der Mindestlohn? Jetzt können doch die Menschen wieder ohne staatliche Hilfe ihr Leben bestreiten, oder? Von diesem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn sind Hartz IV Empfänger (wie ein paar andere Gruppierungen auch) für sechs Monate ausgenommen. Und was glauben Sie, werden viele Arbeitgeber nun dieser Gruppe anbieten? Richtig: Befristete Arbeitsverträge.

Also weshalb gab es noch mal das SGB II, oder besser - weil es negativer klingt - Hartz IV? Um sozial schwachen Menschen zu helfen?

Ein Kommentar von Uwe Hoffmann, ehrenamtlicher Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V. ( www.gegendiskriminierung.de )



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Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.


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