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Vorsicht: Nicht alle Fonds eignen sich zur Altersvorsorge

Pressemeldung von: all4press - 23.04.2014 09:47 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Vorsicht: Nicht alle Fonds eignen sich zur Altersvorsorge
Die Medienagentur
23. April 2014. Viele Menschen haben Angst vor finanziellen Engpässen im Alter. Die Renten sind alles andere als sicher, die Kosten für die Lebenshaltung, die mögliche Pflege, aber auch die Energiepreise steigen ständig. Banken und Finanzvermittler kennen diese Bredouille und bieten gewinnbringende Finanzprodukte an. Aber Vorsicht: Nicht alles, was angeboten wird, eignet sich für die Altersvorsorge. Dies gilt auch und gerade für Schiffsfonds. Die Laufzeiten sind meist sehr lang und das Risiko des Totalverlustes sehr hoch.

Die Geschichten gleichen sich bundesweit. Einem Menschen im besten Alter rät die Bank, oder ein Finanzberater, für das Alter vorzusorgen. Man hätte da ein besonders lukratives Angebot, z. B. eine unternehmerische Beteiligung zu verkaufen. Die Rendite sei sehr hoch, und wenn der Käufer momentan auf einen größeren Geldbetrag verzichten könne, würde er im Alter einen satten Gewinn machen.

So ähnlich könnte sich auch die Geschichte einer Rentnerin abgespielt haben. Diese hatte bei der Commerzbank im Jahr 2007 eine Beteiligung an einem Lebensversicherungsfonds und eine Beteiligung an einem Schiffsfonds zu einem Gesamtbetrag von knapp 100.000 Euro gezeichnet. Was erst viel später auffiel: Eine Kündigung der Beteiligung am Schiffsfonds hätte sie frühestens Ende 2031 veranlassen können. Zu diesem Zeitpunkt wäre die Frau über 80 Jahre alt gewesen.

Lars Lüthke ist Altersvorsorgespezialist in der Kanzlei PWB Rechtsanwälte ( www.pwb-law.com ) in Jena und hat sich unter anderem auf Schiffsfonds spezialisiert. Er kennt etliche solcher Fälle. "In der Regel ist es so, dass eine Bank nicht anlegergerecht berät, wenn sie einem älteren Menschen eine unternehmerische Beteiligung verkauft. Vor allem dann, wenn der Käufer ausdrücklich erklärt hat, dass er im Alter von seinen Ersparnissen leben möchte", so Lüthke. Die Bank kann dann haftbar gemacht werden. Auch die genannte Rentnerin zog vor Gericht und bekam neben ihrem eingesetzten Geld auch Schadensersatz zugesprochen.

Immer mehr Gerichte nehmen Banken und Finanzberater hart in die Pflicht, wenn sie feststellen, dass Kunden falsch oder nicht anlegergerecht beraten wurden. Und gerade Schiffsfonds, die derzeit massiv von der Insolvenz bedroht sind, seien sehr häufig unter "falscher Flagge" verkauft worden, so Rechtsanwalt Lüthke. "Schiffsfonds haben, wie andere geschlossene Fonds* auch, sehr lange Laufzeiten, die Ausschüttungen sind sehr unsicher und Anleger müssen wissen, dass sie das Risiko des Totalverlustes tragen. Leider haben viele Banken in der Vergangenheit Fonds mit Laufzeiten von 15 und mehr Jahren als Altersvorsorge verkauft. Es gab Fälle, in denen der Kunde bei Vertragsende weit über 100 Jahre hätte werden müssen, um an sein Geld zu kommen", sagt der spezialisierte Rechtsanwalt. Sein Rat? Gerade Menschen im fortgeschrittenen Alter sollten schon vor dem Zeichnen eines Anlagegeschäfts dieses von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Lars Lüthke bringt es auf den Punkt: "Wer nichts zu verstecken hat, wird nichts gegen eine dritte Meinung haben."

* z. B. Immobilienfonds, Medienfonds - Anmerkung der Redaktion

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