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Weser Kapital MS Monia - AG Niebüll eröffnet reguläres Insolvenzverfahren

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 06.12.2017 08:36 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Weser Kapital MS Monia - AG Niebüll eröffnet reguläres Insolvenzverfahren

Weser Kapital MS Monia - AG Niebüll eröffnet reguläres Insolvenzverfahren
Das Amtsgericht Niebüll hat das Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft MS Monia tom Wörden GmbH & Co. KG am 19. November 2017 regulär eröffnet (Az.: 5 IN 55/17). Den Anlegern drohen Verluste.

Im August 2008 legte das Emissionshaus Navalis Invest, das später in Weser Kapital umfirmierte, den Schiffsfonds MS Monia auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 15.000 Euro beteiligen. Nun müssen sie hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Nachdem im Sommer Insolvenzantrag gestellt worden war, hat das AG Niebüll das Insolvenzverfahren nun wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung regulär eröffnet.

Anleger, die in Schiffsfonds investiert haben, haben allerdings auch rechtliche Möglichkeiten, sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. So bestehen häufig gute Aussichten, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Grund dafür ist, dass die Anlageberatung in vielen Fällen nicht die hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung erfüllt hat.

Denn Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. Bei Schiffsfonds sind dies beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nur unzureichend erwähnt oder sogar ganz verschwiegen. Stattdessen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds auch risikoscheuen Anlegern als Altersvorsorge empfohlen.

Tatsächlich sind Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel aber spekulative Kapitalanlagen, die nicht zur Altersvorsorge geeignet sind. Dies wurde besonders nach dem Ausbruch der globalen Finanzkrise 2008 deutlich. In der Folge ging die Nachfrage zurück und bei gleichzeitig bestehenden Überkapazitäten an Transportschiffen konnten viele Schiffsfonds die erforderlichen Charterraten nicht mehr erreichen. Dadurch gerieten zahlreiche Fondsgesellschaften in massive finanzielle Schwierigkeiten, an deren Ende oft genug die Insolvenz stand. Anleger haben dabei in den vergangenen Jahren viel Geld verloren.

Anleger der MS Monia können sich gegen die drohenden Verluste wehren. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html

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