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Stromkunden können nun noch leichter kündigen

Pressemeldung von: ARAG SE - 13.10.2017 16:54 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

ARAG Experten über das erweiterte Sonderkündigungsrecht bei Stromverträgen

Stromkunden können nun noch leichter kündigen
Seit der Liberalisierung des Strommarktes ist es vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünscht, dass es dort Bewegung gibt und Kunden schnell und unbürokratisch ihren Versorger wechseln können, so oft ihnen ein Tarif besser gefällt. Daher ist es relativ leicht, einen Stromvertrag zu kündigen. Schon die geringste Preisanpassung nach oben genügt und der Kunde kann aus seinem Vertrag raus. Dieses Sonderkündigungsrecht haben Stromkonzerne in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich eingeschränkt. Doch damit ist jetzt Schluss. Die ARAG Experten erläutern, weshalb.

Was bisher galt
Nur gut ein Fünftel des Strompreises ist abhängig von der Beschaffung und dem Vertrieb. Der Großteil setzt sich jedoch aus allerlei staatlichen Lasten zusammen wie z. B. Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, die sich fast jährlich ändern. Wurde der Stromtarif durch solch hoheitliche Kosten teurer, war das Sonderkündigungsrecht von Endverbrauchern in den meisten Verträgen außer Kraft gesetzt.

Was jetzt gilt
Der Bundesgerichtshof hat diesem Vorgehen, staatliche Belastungen einfach an den Verbraucher weiterzureichen, nun einen Riegel vorgeschoben. Nach Ansicht der Richter ist es nämlich unerheblich, woraus sich eine Preissteigerung ergibt. Fakt ist: Ändert sich der Preis, dann ändert sich der Vertrag. Und bei Vertragsänderungen gilt das fristlose Kündigungsrecht. Der Verbraucher muss sich auf den im Vertrag genannten Arbeitspreis, in dem ausdrücklich auch Steuern, Abgaben und Umlagen enthalten sind, verlassen können (BGH, Az.: VIII ZR 163/16).

Was nun zu tun ist
ARAG Experten raten Verbrauchern zu einem genauen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), denn dieser kann sich lohnen: Wer ältere Verträge besitzt, der diese nicht mehr zulässige Ausschlussklausel enthält, kann den Preiserhöhungen der letzten drei Jahre rückwirkend widersprechen.

Download und weitere Urteile zum Thema unter
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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ARAG Platz 1
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

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