Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Verbraucherschutz beim Energieeinkauf

Pressemeldung von: Supress - 30.10.2017 11:06 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Qualitätskontrolle auch für gewerbliche Kunden

Verbraucherschutz beim Energieeinkauf
Foto: Fotolia / Thaut Images (No. 5916)
sup.- Können Betriebe von Gütezeichen bzw. anderen Prädikaten oder Siegeln profitieren, die dem Verbraucherschutz dienen? Natürlich - immer dann zumindest, wenn das Unternehmen selbst als Verbraucher auftritt und die Prüfbestimmungen der Etikett-Vergabe transparent und nachvollziehbar sind. Auch ein gewerblicher Kunde kann schließlich die Qualitätskontrolle benötigter Waren oder Dienstleistungen nicht immer mit eigenen Mitteln bestreiten. Das gilt besonders für den Einkauf von Energie, der üblicherweise ein hohes Maß an Vertrauen in die Produktgüte, die Genauigkeit fremder Zähleranlagen und in die korrekte Abrechnung des Lieferanten voraussetzt. Firmen, auf deren Werksgelände die Wärmeenergie in Tanks gelagert wird, haben durch solch eine Verbraucherschutz-Kennzeichnung sogar einen gewissen Standortvorteil: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) erlaubt es, das Vertrauen in einen Anbieter leitungsunabhängiger Wärmebrennstoffe durch ein engmaschiges Überwachungsverfahren abzusichern. Dabei kommen vor allem sämtliche Liefer- und Abrechnungsmodalitäten auf den Prüfstand, die die Übereinstimmung von Tankbefüllung und Rechnung beeinflussen oder verfälschen können.

Das Gütezeichen gilt deshalb seit Jahren bundesweit als seriöse Orientierungshilfe bei der Lieferantenauswahl - sowohl für private Heizölverbraucher als auch für Abnehmer im gewerblichen Bereich. In beiden Fällen haben die Käufer die Gewissheit, dass die Begutachtung von Fuhrpark, Lagern, Liefertechnik und Produktgüte von unabhängigen Sachverständigen nach strikten Vorgaben durchgeführt wird. Und dass dieses professionelle Controlling der Händler für den Kunden weder mit bürokratischem Aufwand noch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, dürfte gerade für kleine und mittlere Unternehmen mit einem eigenen Brennstofflager interessant sein. Ob ein Lieferant das Gütezeichen führen darf, lässt sich unter www.guetezeichen-energiehandel.de schnell ermitteln. Wer dort ganz gezielt einen dieser Anbieter mit streng überwachter Lieferqualität auswählt, kann sich den Umweg über möglicherweise negative Kundenerfahrungen beim Brennstoffbezug ersparen.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
0211/555548
redaktion@supress-redaktion.de
http://www.supress-redaktion.de


Firmenbeschreibung:
Supress
Redaktion Ilona Kruchen

Pressekontakt:
Pressekontakt
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
0211/555548
redaktion@supress-redaktion.de
http://www.supress-redaktion.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.