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Nicht ohne meine Winterreifen

Pressemeldung von: HUK-COBURG - 10.12.2012 13:40 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen
Nicht ohne meine Winterreifen
Die „Ausrüstung ist den Witterungsverhältnissen anzupassen“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Autofahrer, die sich daran nicht halten, sollten wissen, dass mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen kann.
Auch wenn es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht gibt, sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit ihre Bereifung nicht außer Acht lassen. Denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der STVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, dass "die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Was man sich unter dieser freien Formulierung vorzustellen hat, hat der Gesetzgeber mittlerweile konkretisiert: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufgezogen haben.

Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Autofahrer brauchen beim Kauf keine technischen Details kennen, es genügt auf die Bezeichnung M+S oder ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Zugelassen sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen.

Wer die Regel missachtet, riskiert nicht nur Punkte und ein Bußgeld in Flensburg. Kommt es zum Unfall, kann, so die HUK-COBURG, mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Das gilt besonders dann, wenn sich der Unfall nach mehreren Wochen mit Eis und Schnee ereignet. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Auch beim Unfallopfer kann das Thema unangemessene Bereifung durchaus zum Problem werden, wenn sich nachweisen lässt, dass die fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war, weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat. In diesem Fall muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt den Schaden nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht. Aber auch Kasko-Versicherten, die sich ins Auto setzen, ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann eine Mithaftung drohen. Zudem spielt die Frage der Mithaftung nicht allein für die Versicherung eine Rolle, sie kann auch strafrechtlich wichtig werden.

















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Firmenkontakt:
HUK-COBURG Pressestelle
Karin Benning
Postfach 18 02
96444 Coburg
E-Mail: karin.benning@huk-coburg.de
Telefon: 09561-96-2084
Homepage: http://presse@huk-coburg.de


Firmenbeschreibung:
HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit rund zehn Millionen Kunden versteht sich die HUK-COBURG Versicherungsgruppe als der große Versicherer für den privaten Haushalt. Die Beitragseinnahmen summierten sich 2011 auf 5,3 Mrd. Euro. Traditioneller Schwerpunkt des Geschäfts ist die Kfz-Versicherung, auf die knapp die Hälfte der Beitragseinnahmen entfallen. Mit rund neun Millionen versicherten Kraftfahrzeugen ist die Unternehmensgruppe der größte deutsche Autoversicherer; in der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung hat sie jeweils Platz zwei inne.
Besondere Bedeutung haben für die HUK-COBURG Versicherungsgruppe traditionell die Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Vier Millionen ihrer Kunden zählen zu ihm; damit ist die HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch der größte deutsche Beamtenversicherer.


Pressekontakt:
HUK-COBURG
Benning Karin
Bahnhofsplatz
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