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Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November

Pressemeldung von: HUK-COBURG Unternehmenskommunikation - 03.12.2018 19:17 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November
Sonderkündigungsrecht macht’s möglich: Kfz-Versicherungswechsel nach 30. November. Foto: HUK-COBURG
Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt, wie die HUK-COBURG mitteilt, die einmonatige Kündigungsfrist zu laufen.
Selbst bei gesunkenem Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht automatisch: Versicherte profitieren durch unfallfreies Fahren von sinkenden Schadenfreiheitsklassen. Auch das führt oft zu niedrigeren Prämien, obwohl das Tarifniveau des Grundbeitrags über dem des Vorjahres liegt. Hier bleibt die Sonderkündigung eine Option.

Fazit: Die Rechnung sollte sehr genau gelesen werden. Besteht ein Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden darauf klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann - auch nach dem 30. November - nichts mehr im Weg.

Vergleichen lohnt sich auf jeden Fall, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Wechselwillige sollten also immer in mehreren Portalen recherchieren. Aber die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also nur bedingt unabhängig. Manche Direktversicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei Direktversicherern.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karin Benning
Bahnhofsplatz -
96444 Coburg
09561-96-22604
karin.benning@huk-coburg.de
www.huk.de


Firmenbeschreibung:
Mit knapp zwölf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2017 von über sieben Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit über 11,6 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung belegt sie Platz zwei. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2017 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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