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Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b/53c SGB XI

Pressemeldung von: HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung - 01.09.2020 11:01 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b / 53c SGB XI (ehemals § 87b) bei der HELP Akademie

Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b/53c SGB XI
Corona-bedingte Abstandsregeln mit Einzeltischen
Zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b / 53c SGB XI (ehemals § 87b)

Die Pflege von Menschen ist aufwendig, es bleibt im stressigen Berufsalltag von Fachkräften kaum ausreichend Zeit für eine angemessene und ganzheitliche Betreuung.
Hier kommen Betreuungskräfte nach § 43b / § 53c SGB XI ins Spiel: Sie unterstützen examinierte Pflegekräfte und fangen den zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf auf.
Mit der steigenden Lebenserwartung nimmt der Pflegebedarf stetig und schnell zu. Das stellt das Gesundheitswesen vor eine besondere Herausforderung. Pflegebedürftige Menschen benötigen nicht nur eine besondere physische und medizinische, sondern eine spezielle psychische, seelische und soziale Betreuung.
In Zeiten von verstärkten Sparmaßnahmen und eng getakteten Pflegeplänen kommt die soziale Betreuung zu kurz -dies ist eine weithin bekannte Tatsache.
Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde die Weiterbildung zur Betreuungskraft/Betreuungsassistenten nach § 43b, § 53c SGB XI geschaffen.
Die Betreuungskraft nach § 43b trägt nicht zu einer höheren Lebensqualität der Patienten bei, sondern hilft, examinierte Pflegekräfte in ihrem beruflichen Alltag zu entlasten.
Der Lehrgang ist keine Berufsausbildung, bietet die notwendige Voraussetzung, um ohne wesentliche Vorerfahrung in Pflegeeinrichtungen verschiedenster Art zu arbeiten..
Betreuungskraft nach § 45 b SGB XI -eine Alternative?
Neben der Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43 b gibt es noch die gleichnamige Weiterbildung nach § 45 b.
Das Ziel ist das dasselbe: Ungelernte Teilnehmer auf eine Tätigkeit als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen vorzubereiten. Allerdings handelt es sich hier um eine wesentlich einfachere Qualifizierungsmaßnahme, die in kürzerer Zeit mit weniger Aufwand zu absolvieren ist. Weil der Ausbildungsumfang geringer ist, können im Anschluss einfache Tätigkeiten übernommen werden.
Es ist also ratsam, die zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43 b oder § 53 c SGB XI zu machen: Die Chance auf eine Festanstellung ist damit wesentlich größer und das Aufgabenspektrum vielfältiger. Die Help-Akademie (https://help-akademie.de) bildet ab Frühjahr 2021 diesen Bereich in gewohnt guter Qualität aus.

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