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Rauchmelder-Pflicht: Im Schadensfall haftet der Hausbesitzer

Pressemeldung von: secudo GmbH - 01.07.2013 15:20 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Wartungsfreundliche Technik: Eingebaute Lithium-Batterien gewährleisten Funktionsfähigkeit von zehn Jahren

Rheda-Wiedenbrück. - In den meisten Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in Wohnhäusern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird die Sicherheit in Eigenheimen und Mietwohnungen deutlich verbessert; schließlich brennt es in Deutschland rund 200.000 mal im Jahr. Doch wer ist für die Installation und die Wartung der Geräte zuständig? Wer haftet für Schäden bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben?

Die Antwort: Grundsätzlich der Hausbesitzer. Das gilt sowohl für das eigene Wohnhaus als auch für vermietete Wohnungen und sogar Ferienhäuser. Zwar wird kein Bußgeld fällig, wenn der Hausbesitzer seiner Pflicht zur Installation von Rauchmeldern nicht nachkommt. Im Schadensfall entstehen allerdings erhebliche Haftungsrisiken, sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Und auch wenn es nicht zu einem Rechtsstreit kommt, können sich Versicherungen bei der vollständigen Schadensregulierung quer stellen.

Es besteht sogar eine sogenannte Sekundärhaftung, wenn Vermieter und Mieter vertraglich den Einbau und die Wartung der Geräte an den Mieter übertragen haben. Denn der Hausbesitzer hat immer noch die Überwachungspflicht, die er in der Realität aber kaum wahrnehmen kann.

Zusätzliche Sicherheit durch fotoelektronische Rauchkammer

Auf Nummer sicher gehen Hausbesitzer daher mit hochwertigen und wartungsarmen Rauchmeldern, zum Beispiel dem Modell "B 10" der secudo GmbH. Während bei anderen Geräten meist schon nach drei Jahren die Batterien ausgewechselt werden müssen, ist dieser moderne Rauchmelder mit einer fest eingebauten Lithium-Batterie ausgestattet - wodurch eine Funktionsfähigkeit von zehn Jahren gewährleistet ist. Der Melder "B10" verfügt zudem über eine fotoelektronische Rauchkammer aus antistatischem Material, in der zuverlässig selbst kleinste Rauchmengen detektiert werden.

Rauchmelder von secudo werden ausschließlich über qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe und Sicherheits-Fachhändler vertrieben. Dort erhält der Kunde auch eine umfassende Beratung rund um den Sicherheits- und Brandschutz. Darüber hinaus führen die Fachbetriebe auch eine sachgemäße Installation durch und übernehmen auf Wunsch die regelmäßige Überprüfung der Geräte.

Weitere Informationen unter www.secudo.com.

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Firmenkontakt:
secudo GmbH
Ludger Baukmann
Nickelstraße 21
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: info@secudo.com
Telefon: +49 (0) 5242 40 836-0
Homepage: http://www.secudo.com


Firmenbeschreibung:
Wenn zu geballter Kompetenz, hochwertigen Produkten und umfassendem Service noch die Fähigkeit kommt, seinem Gegenüber genau zuzuhören, dann entsteht eine neue Kraft. Diese neue Kraft für den Brandschutz-Sektor heißt secudo!

Die secudo GmbH wurde am 13.09.2011 in Rheda-Wiedenbrück gegründet. Wir verstehen unsere "Mission Brandschutz" als Anbieter von innovativen, preiswerten Lösungen im Brandschutz- und Sicherheitsbereich.

Wir agieren zu ca. 70% als Hersteller und zu 30% als Händler von hochwertigen lösungsorientierten Produkten, welche ausschließlich über den Brandschutz- und Sicherheitsfachhandel vertrieben werden.

Damit schützen wir Sachwerte und Menschen, die wir über ein flächendeckendes Händlernetz individuell vor Ort betreuen können. Darum ist unser Geschäft primär ein "Menschen-Geschäft".

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Telefon: +49 (0) 5242 40 836-0
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