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Sie denken Pfefferspray unterliegt sicher dem Waffengesetz?

Pressemeldung von: DR-Sicherheitssysteme - 07.09.2012 11:14 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

"Reizstoffsprühgeräte unterliegen sicher dem Waffengesetz", werden die meisten denken. "Ein Pfefferspray zur Abwehr gegen Tiere zu besitzen ist sicher nicht legal" und "Ich würde gern ein Tierabwehrspray haben, um mich schützen zu können, aber ich traue mich nicht wegen der Gesetzeslage - sind Ihre Gedanken? In unserem Pfefferspray Versandhandel bieten wir legal und unkompliziert Pfefferspray zum Verkauf an.
Sie denken Pfefferspray unterliegt sicher dem Waffengesetz?
In unserem Pfefferspray Versandhandel bieten wir somit legal und unkompliziert Pfefferspray zum Verkauf an
"Reizstoffsprühgeräte unterliegen sicher dem Waffengesetz", werden die meisten denken. "Ein Pfefferspray zur Abwehr gegen Tiere zu besitzen ist sicher nicht legal" und "Ich würde gern ein Tierabwehrspray haben, um mich schützen zu können, aber ich traue mich nicht wegen der Gesetzeslage im BGBI und möglichen Konfrontationen mit dem BKA, LKA oder dem BMI (Bundesministerium des Inneren)" sind eventuell weitere Gedanken.

Das Waffenrechtneuregelungsgesetz vom 11.10.2002 (BGBI. I, S. 3970), welches die neuen Regelungen zum Waffenrecht beinhaltet und reglementiert, gibt Aufschluss darüber, ob man ein Pfefferspray oder ein anderes Reizstoffsprühgerät besitzen darf oder nicht - und ob man es im Ernstfall benutzen darf, um sich gegen Tiere zu wehren. Viele wissen nämlich nicht, dass vor dem Gesetz Tierabwehrsprays nicht in das Waffenrechtsgesetz fallen. Wenn ein Pfefferspray ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist und die Inhaltsstoffe bestimmten Regelungen folgen, darf man ein Tierabwehrspray als Schutz besitzen.

Das WaffRNeuRegG vom 01.04.2003 trat zu diesem Zeitpunkt voll in Kraft. Tierabwehrsprays zu besitzen ist also schon seit fast zehn Jahren legal - sofern die Bezeichnung auf dem Reizstoffsprühgerät stimmt und die inhaltliche Zusammensetzung beachtet wird. Außerdem dürfen die Aufschrift "Reizstoff" und "In Entfernung unter 1m Gefahr gesundheitlicher Schädigung!" nicht fehlen. Weitere Informationen wie die gebräuchliche wissenschaftliche Bezeichnung des Reizstoffes im Pfefferspray sowie die Menge des in einem Geschoss enthaltenen Reizstoffes und ein Haltbarkeitsdatum sind ebenfalls Pflicht für die Hersteller. Die Vertreiber von Tierabwehrsprays, Pfeffersprays und weiterer Reizstoffsprühgeräte müssen darauf achten, dass diese Angaben nicht fehlen.

In unserem Pfefferspray Versandhandel bieten wir somit legal und unkompliziert Pfefferspray zum Verkauf an. Man kann zwischen verschiedenen Größen, mit unterschiedlich starkem Schärfegrad in der Reizstofflösung und als Breitstrahl oder Weitstrahl wählen. Somit ist es möglich, mit dem Tierabwehrspray gegen bewegliche oder unbewegliche Ziele vorzugehen. Außerdem bieten wir in unserem Pfefferspray Onlineshop Zubehör wie Halterungen oder auch Handschellen und anderes Security-Zubehör.
Man sollte nicht zögern und einmal den Pfefferspray Onlineshop online besuchen. Vorsorge ist besser als im Ernstfall Nachsicht zu haben. Die Sicherheit des Kunden liegt uns sehr am Herzen.

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Firmenkontakt:
DR-Sicherheitssysteme
Dietmar Knezic
Lindenweg 12
76275 Ettlingen
E-Mail: info@dr-sicherheitssysteme.de
Telefon: 07243 - 71 59 916
Homepage: http://www.pfefferspray-versandhandel.de/


Firmenbeschreibung:
In unserem Abwehrspray Online Shop kaufen Sie nach geltenden Deutschen Gesetzen, das Pfefferspray legal als Tierabwehrspray. Personenabwehrsprays auf CS Basis in unserem Shop sind mit einem BKA Prüfzeichen versehen und frei ab 14 Jahren frei verkäuflich

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