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Was wusste die Bank über den Zustand der ETW wirklich?

Pressemeldung von: Goldman Morgenstern & Partners llc - 30.01.2013 10:50 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

GoMoPa.net - Transparenz in Sachen Wirtschaft und Finanzen Nach jüngeren Recherchen soll die Bank den heruntergekommenen Zustand der 40 Eigentumswohnungen in Dorsten (NRW) gekannt haben, als sie im Jahre 2006 den Verkauf an Otto-Normal-Verdiener zu einem völlig überhöhten Preis finanzierte. Der einst geförderte und gefeierte Musterbau in Dorsten wurde für zu einem Geldgrab. Und zum Gegenstand von Spott. Tropfsteinhöhlen wurden die Wohnungen genannt. Die mangelhafte Isolierung führte dazu, dass sich überall Schwitzwasser bildete und manche Wohnungen zeitweise Tropfsteinhöhlen glichen.

Immer wieder gab es Eigentümerwechsel. Die Wohnungen wurden nur zum Teil modernisiert. Nach etlichen Zwangsversteigerungen hat der letzte Erwerber das Haus oberflächlich in Eigentumswohnungen umgewandelt und als "Kapitalanlage" verkauft. Die Kapitalanlagen erwiesen sich als unvermietbar. Trotz eines großen Werbeschildes "Erstbezug" konnten nur 15 von 40 Wohnungen vermietet werden. Und das auch nur für kurze Zeit. Bei einem Sperrmüllbrand stellte sich heraus, dass der vorgeschriebene erste Fluchtweg nicht funktionierte.

Im Sommer 2008 wurde das gesamte Gebäude geräumt. Die Stadt wollte es rundum zumauern, um es vor Vandalen und Brandstiftern zu schützen. Dagegen konnten acht Besitzer von Eigentumswohnungen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht klagen. Sie hätten das Zumauern bezahlen müssen. Viele Wohnungskäufer mussten aber Privatinsolvenz anmelden, um aus einer 30jährigen Kreditfalle zu entkommen.

Die finanzierende Bank hat den Recherche-Ergebnissen auf ihre Mitwisserschaft nicht widersprochen, teilte der Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch mit, der gerade vor dem Oberlandesgericht Frankfurt für ein Ehepaar gegen die Bank einen Zwischensieg errungen hat. Dr. Storch: "Wenn die Bank hiervon wusste, hätte sie das Ehepaar aber warnen müssen. Das Unterlassen eines solchen warnenden Hinweises kann nach der BGH-Rechtsprechung zu Schadensersatz verpflichten." Wie Dr. Storch nun gegen die Bank vorging, schildert der Anwalt so .. Mehr erfahren Sie in der Exclusiv-Meldung beim Finanznachrichtendienst GoMoPa.net

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