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Tag der Zahngesundheit 2020 – Mahlzeit: Vorsicht Zucker!

Pressemeldung von: Initiative proDente e.V. - 19.08.2020 12:51 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Der Pro-Kopf-Verbrauch an Zucker ist in Deutschland doppelt so hoch wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Das begünstigt nicht nur Erkrankungen wie Übergewicht oder Diabetes, sondern fördert auch die Entstehung von Karies. Beim die

„Etwa 35 Kilogramm Haushaltszucker verzehrt jeder Deutsche durchschnittlich pro Jahr“, erläutert Prof. Dr. Stefan Zimmer, Leiter der Abteilung für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin an der Universität Witten/Herdecke und Vorsitzender der Aktion Zahnfreundlich e.V. „Hinzu kommen zahlreiche Zuckerarten, die häufig in industriell gefertigten Lebensmitteln enthalten sind.“ Zuckerhaltige Lebensmittel begünstigen die Entstehung von Karies. Denn Zucker dient Kariesbakterien als Nahrung. Sie bauen ihn zu Säuren ab, die dem Zahnschmelz Mineralien entziehen. Letztendlich entsteht Karies. Also aufgepasst!

Die Zutatenliste – ein genauer Blick lohnt

Wird hier Zucker genannt, ist der normale Haushaltszucker (Saccharose) gemeint. Doch Vorsicht: Auch hinter Begriffen wie Süßmolkenpulver, Glukose-Fruktose-Sirup und vielen anderen Bezeichnungen verbirgt sich zahnschädigender Zucker. Insgesamt gibt es etwa 70 weitere Bezeichnungen für süßende Zutaten und/oder für Zutaten, die dem Zuckergehalt hinzugerechnet werden müssen. Auch vermeintlich gesunde Süßmacher wie Honig oder brauner Zucker fördern Karies in gleichem Maße wie herkömmlicher Haushaltszucker.

Die Nährwerttabelle – kann Werbeaussagen entlarven

Für die Begriffe „zuckerarm“, „zuckerfrei“ und „zuckerreduziert“ gelten gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte. Die Aussage „ohne Zuckerzusatz“ heißt hingegen nicht, dass kein Zucker enthalten ist. Denn die Zutaten können von Natur aus Zucker beinhalten. Slogans wie „natursüß“, „weniger süß“ oder „ohne Zusatz von Süßungsmitteln“ sind gesetzlich nicht geschützt und der Zuckergehalt ist somit nicht klar geregelt. Produkte „mit Traubenzucker“ können durch die geringere Süßkraft von Traubenzucker sogar mehr Zucker enthalten. Fettreduzierte Produkte haben für den Geschmack häufig einen höheren Zuckeranteil. Entscheidend ist letztendlich der Gesamtzuckergehalt eines Lebensmittels. Er muss pro 100g bzw. 100ml in der Nährwerttabelle angegebenen sein.

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