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Allianz Flexi Immo: Sämtliche offene Immobilienfonds werden abgewickelt

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 18.09.2014 09:42 Uhr
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Allianz Flexi Immo: Sämtliche offene Immobilienfonds werden abgewickelt
Allianz Flexi Immo: Sämtliche offene Immobilienfonds werden abgewickelt
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Allianz-Flexi-Immo.html Alle offenen Immobilienfonds in die der Dachfonds Allianz Flexi Immo investiert hat, befinden sich seit Juni in Abwicklung. Die Chancen auf eine Wiedereröffnung dürften dadurch nicht gestiegen sein. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Als Dachfonds investierte der Allianz Flexi Immo einen großen Teil der Anleger-Gelder in offene Immobilienfonds. Als immer mehr offene Immobilienfonds in massive finanzielle Schwierigkeiten gerieten und geschlossen werden mussten, blieb auch der Allianz Flexi Immo von dieser Entwicklung nicht verschont. Am 17. April 2012 setzte daher auch der Dachfonds die Anteilsrücknahme und -ausgabe aus. Zu einer Wiedereröffnung ist es bislang nicht gekommen. Da seit dem 5. Juni 2014 alle offenen Immobilienfonds, in die der Allianz Flexi Immo investiert hat, abgewickelt werden, dürften die Chancen auf eine Wiedereröffnung kaum gestiegen sein. Für die Anleger bedeutet dies weiterhin eine ungewisse Zukunft im Hinblick auf ihre Kapitalanlage. Sie können aber von einem Urteil des Bundesgerichtshofs profitieren und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Der BGH hatte am 29. April 2014 entschieden (Az. XI ZR 477/12 u.a.), dass die vermittelnden Banken ungefragt über das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds informieren müssen. Ansonsten machen sie sich schadensersatzpflichtig. Denn die Aussetzung der Anteilsrücknahme stelle für die Anleger ein ständiges Liquiditätsrisiko während der Investitionsphase dar, da sie während der Schließung nicht über ihr Geld verfügen können. Dachfonds wie der Allianz Flexi Immo ähneln in ihrer Funktionsweise offenen Immobilienfonds. Auch hier kann die Rücknahme der Anteile ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden. Zudem wurde auch noch ein großer Teil der Anlegergelder in offene Immobilienfonds investiert. Insofern liegt der Schluss nahe, die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH auch auf den Allianz Flexi Immo anzuwenden. Betroffene Anleger können sich zur Überprüfung und Durchsetzung ihrer Forderungen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die vermittelnde Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat. http://www.grprainer.com/Allianz-Flexi-Immo.html

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