Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Corona - Arbeitgeber können Kurzarbeit zur Überbrückung der Krise beantragen

Pressemeldung von: MTR Rechtsanwälte - 27.03.2020 10:01 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Corona - Arbeitgeber können Kurzarbeit zur Überbrückung der Krise beantragen

Corona - Arbeitgeber können Kurzarbeit zur Überbrückung der Krise beantragen
Kurzarbeit ist ein Mittel für Unternehmen, die Corona-Krise wirtschaftlich zu überstehen. Die Bundesregierung hat daher die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld gelockert.

Lieferengpässe und leere Auftragsbücher - die Corona-Krise setzt vielen Betrieben massiv zu und bedroht auch Arbeitsplätze. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld hilft den Betrieben, Liquidität zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Die Bundesregierung hat daher in Zeiten der Corona-Krise die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld erheblich gelockert, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/ .

Um die Unternehmen zu unterstützen, wurden die bisherigen Kurzarbeiterregelungen rückwirkend zum 1. März 2020 entschärft. Unternehmen haben also bereits die Möglichkeit, Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise zu beantragen.

Unternehmen können nach der neuen Regelung schon Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent des Beschäftigen im Betrieb vom Arbeitsausfall aufgrund der Corona-Krise betroffen sind. Bisher musste ein Drittel der Mitarbeiter vom Arbeitsausfall betroffen sein. Ebenso wichtig für die Arbeitgeber ist, dass ihnen die Sozialversicherungsbeiträge, die sie für ihre Beschäftigten zahlen, in voller Höhe erstattet werden. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist auch für Leiharbeiter möglich.

Arbeitgeber müssen den Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit am Betriebssitz stellen. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die üblichen Arbeitszeiten erheblich eingeschränkt sind. Das ist in der Corona-Krise z.B. durch Lieferengpässe, stornierte oder ausbleibende Aufträge und auch durch staatliche Maßnahmen häufig der Fall.

Grundsätzlich müssen bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall verbunden mit einem Entgeltausfall vorliegen. Das heißt, es muss ein sog. "unabwendbares Ereignis" vorliegen. Dazu gehören z.B. auch behördlich veranlasste Maßnahmen aufgrund des Corona-Virus. Der Arbeitsausfall muss daher unvermeidbar, aber auch vorübergehend sein. Zudem muss mindestens ein Arbeitnehmer in dem Betrieb beschäftigt sein.

Der Arbeitsausfall muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit in dem Monat schriftlich angezeigt werden, in dem die Kurzarbeit beginnt. Zudem müssen Arbeitgeber ggf. tarifliche Regelungen, Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder entsprechende Klauseln zur Kurzarbeit in den Arbeitsverträgen beachten.

Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Arbeitgeber bei Fragen zur Kurzarbeit und anderen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Corona-Krise beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/corona-und-kurzarbeit.html

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com


Firmenbeschreibung:
MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Pressekontakt:
Pressekontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.