Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Enterbter Schlusserbe kann Probleme bereiten

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 30.01.2013 09:42 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Enterbter Schlusserbe kann Probleme bereiten
Enterbter Schlusserbe kann Probleme bereiten
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Testament.html Eheleute sollten bei der Aufsetzung ihres Testamentes im Hinblick auf mögliche verbleibende Schlusserben vorsichtig sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In den meisten Testamenten setzen sich Eheleute wechselseitig als Erben und ihre Kinder im Nachzug zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Die Erbfolge scheint damit geklärt zu sein. Nicht bedacht wird dabei jedoch häufig, dass im Todesfall eines Elternteils ein Geschwisterteil seinen Pflichtteil einfordern kann.

In dieser Konstellation können erhebliche Schwierigkeiten auftauchen, welche sich in erster Linie auf den übriggebliebenen Schlusserben negativ auswirken, der sich des verbleibenden Schlusserbteils nicht sicher sein kann.

Die Problematik liegt dabei darin, dass der überlebende Elternteil grundsätzlich in der Lage ist, den ursprünglich mit dem verstorbenen Ehegatten gemeinsam festgesetzten Erbvertrag im Nachhinein abzuändern.

So lag der Fall, den kürzlich das OLG Hamm zu entscheiden hatte (Az. I-15 W 134/12). Hier waren die beiden leiblichen Töchter des Ehemannes als Schlusserben eingesetzt, nach seinem Tod forderte die eine Tochter ihren Pflichtteil ein, die andere blieb als Schlusserbin übrig. Die überlebende Ehefrau änderte jedoch den Erbvertrag nachträglich zu Gunsten ihrer eigenen Tochter ab. Nach dem Tod der Ehefrau sah sich die Tochter des verstorbenen Ehemannes - also die ursprüngliche Alleinschlusserbin - nun mit der leiblichen Tochter der Ehefrau konfrontiert. Diese machte ihr nun die Erbschaft des hälftigen Schlusserbteils der ausgeschiedenen Schwester streitig.

Nach Meinung des Gerichtes hatte die ursprüngliche Schlusserbin jedoch einen Anspruch auf einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein. Mithin wurde darauf abgestellt, dass der Verwandtschaft des Ehemannes nach dem gemeinschaftlichen Willen der Eheleute ein erbrechtlicher Vorteil zukommen sollte. Anzeichen dafür, dass der überlebende Ehegatte dies nachträglich ändern durfte, sah das Gericht in diesem Fall nicht als gegeben an.

Trotzdem könnte dies im Einzelfall auch anders gesehen werden. Zu raten ist daher, bereits bei der Verfassung des Testamentes solche Schlupflöcher auszuschließen.

Um zu gewährleisten, dass der überlebende Ehegatte nicht eigenmächtig gegen den Willen des Verstorbenen die Erbfolge abändert, sollten Ehepaare bei der Aufsetzung ihres letzten Willens alle denkbaren Konstellationen beachten. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt berät sie gerne, damit die von ihnen bestimmten Schlusserben im Erbfalle ohne Probleme ihre Erbschaft antreten können.

http://www.grprainer.com/Testament.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.