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Greensill Bank: Kunden kommen nicht mehr an ihr Geld - BaFin verhängt Moratorium

Pressemeldung von: MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - 10.03.2021 09:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Greensill Bank: Kunden kommen nicht mehr an ihr Geld - BaFin verhängt Moratorium

Greensill Bank: Kunden kommen nicht mehr an ihr Geld - BaFin verhängt Moratorium
Die BaFin schließt die Greensill Bank für den Kundenverkehr und stellt Strafanzeige. Privatanleger und institutionelle Anleger oder Kommunen fürchten um ihr Geld bei der Bank.

Die Greensill Bank wurde 2014 von dem britisch-australischen Finanzkonglomerat Greensill Capital übernommen. Die Muttergesellschaft steckt offenbar in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nach Medienberichten wurde in Australien bereits vor einigen Tagen Gläubigerschutz beantragt und in Großbritannien wird ein Insolvenzantrag vorbereitet. Die Probleme haben nun auch die Greensill Bank in Bremen erreicht.

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat die Bank für den Kundenverkehr wegen drohender Überschuldung geschlossen und ein Moratorium angeordnet. Auszahlungen an die Kunden sind nicht mehr möglich. Zahlungen darf die Bank nur dann annehmen, wenn sie zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bank gedacht sind, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Ein Schwerpunkt den Bank war die Finanzierung von Lieferketten. Aber auch private und institutionelle Anleger oder Kommunen haben bei der Bank Geld zu vergleichsweise attraktiven Konditionen angelegt. Jetzt sind die Konten eingefroren und die Kunden kommen nicht mehr an ihr Geld.

Beunruhigend ist zudem, dass die BaFin in einer forensischen Sonderprüfung Ungereimtheiten in den Bilanzen festgestellt hat. Nachweise über die tatsächliche Existenz bilanzierter Forderungen habe die Bank nicht erbracht, so die BaFin, die daher auch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bremen gestellt hat.

Immerhin sind die Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Kunde im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Entschädigungen können aber erst fließen, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, was bisher noch nicht geschehen ist.

Zu den Entschädigungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro können ggfs. weitere Zahlungen aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken (BdB) hinzukommen. Davon würden allerdings in erster Linie private Anleger profitieren. Institutionelle Anleger oder Kommunen könnten dabei leer ausgehen.

Auch vor dem Hintergrund der Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen und der Strafanzeige der BaFin sollten Kunden und Anleger der Greensill Bank ihre rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig ausschöpfen und sich gegen drohende finanzielle Verluste wehren.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/bankrecht.html

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