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HCI Schiffsfonds I MS Finex: Insolvenzverfahren eröffnet

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 08.10.2014 10:52 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

HCI Schiffsfonds I MS Finex: Insolvenzverfahren eröffnet
HCI Schiffsfonds I MS Finex: Insolvenzverfahren eröffnet
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Das Amtsgericht Cuxhaven hat nach Angaben des "fondstelegramm" das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Finex eröffnet (Az.: 12 IN 135/14). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Betroffen von der Insolvenz sind auch die Anleger des HCI Schiffsfonds I. Der Dachfonds hatte nicht nur in den Mehrzweckfrachter MS Finex, sondern auch in fünf weitere Schiffe investiert. Allerdings wurde auch über die Gesellschaften der MS Anna Sophie und MS Rebecca in diesem Jahr das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Angesichts dieser Entwicklung dürfte die Wirtschaftlichkeit des Dachfonds auf dem Spiel stehen. Die betroffenen Anleger müssen sich wahrscheinlich auf finanzielle Verluste einstellen, möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter auch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurück. Mit den Anteilen an Schiffsfonds werden unternehmerische Beteiligungen erworben. Das bietet nicht nur die Aussicht auf Renditen, sondern beinhaltet auch Risiken, die für die Anleger bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen können. Allerdings sind die Anleger nicht schutzlos gestellt. Sie können sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Diese Ansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn erfahrungsgemäß wurden die Anleger in vielen Fällen nicht anleger- und objektgerecht beraten. So wurden sie zum Beispiel nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt. Obwohl sogar das Totalverlust-Risiko besteht, wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die beispielsweise in eine sichere Kapitalanlage zum Aufbau einer Altersvorsorge investieren wollten. Wurden sie falsch beraten, besteht die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus haben es die Banken in vielen Fällen versäumt, über ihre häufig üppigen Rückvergütungen (Kick-Backs) aufzuklären. Diese müssen aber nach Rechtsprechung des BGH offen gelegt werden, damit der Kunde sich ein Bild über das Provisionsinteresse der Banken machen kann und erst dann über seine Beteiligung entscheidet. Ob die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Betroffene Anleger, die ihre Ansprüche geltend machen wollen, sollten nicht mehr lange warten, da schon bald Verjährung einsetzen könnte. http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html

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