Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Im Vorstellungsgespräch können Lügen unter Umständen erlaubt sein

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 14.12.2012 09:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Im Vorstellungsgespräch können Lügen unter Umständen erlaubt sein
Im Vorstellungsgespräch können Lügen unter Umständen erlaubt sein
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Eine vorherige strafrechtliche Ermittlung gegen den Bewerber kann für das Bewerbungsgespräch und den zukünftigen Arbeitgeber möglicherweise nicht von Bedeutung sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit seinem Urteil vom 15.11.2012 (AZ: 6 AZR 339/11) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass eine Kündigung unwirksam sein könne, sofern der Arbeitnehmer eine im Vorstellungsgespräch gestellte Frage nach einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe. Das BAG stimmte somit weitgehend mit der Vorinstanz überein.

Ein Arbeitgeber ist im Vorstellungsgespräch nicht dazu berechtigt, dem Arbeitnehmer sämtliche Fragen zu stellen. Vielmehr sollten seine Fragen einen sachlichen Bezug auf die in Frage kommende Stelle haben. In seiner Begründung führt das BAG aus, das sofern ein Arbeitgeber im Einstellungsgespräch eine unzulässige Frage stelle, der Arbeitnehmer sich in einer notstandsähnlichen Situation befinde. Diese gebe ihm das Recht zur Lüge. Sollte der Arbeitgeber also unzulässige Fragen stellen, können diese möglicherweise ein Recht des Arbeitnehmers zur Lüge begründen.

Außerdem sei es im Interesse des Arbeitnehmers, dass der Arbeitgeber nicht alles über ihn erfahre. Hieraus könnte ein Interessenkonflikt entstehen. Um eine unzulässige Frage kann es sich handeln, sofern man das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persönlichkeitsrechts über das Interesse des Arbeitgebers an umfassenden Informationen stelle. Durch das Urteil hat das BAG seine bestehende Rechtsprechung zu den unzulässigen Fragen im Einstellungsgespräch somit nochmals erweitert.

Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent bei dem Arbeitsgericht. Die meisten Fehler im Arbeitsrecht passieren bei Abmahnung und Kündigung. Zunächst kommt es auf den richtigen Rechtsanwalt an. Neben Detailwissen im Arbeitsrecht sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie.

Im Arbeitsrecht müssen Sie mit kurzen Fristen rechnen. Bei einer Kündigung sollten Sie sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen. Die Klagefrist lässt dem Arbeitnehmer nur drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Zeit, die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzufechten. Wer vertragliche Ansprüche durchsetzen will, muss an die Ausschlussfrist in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag denken.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.