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Kündigung des Mieters - wann darf der Vermieter kündigen?

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 21.05.2016 14:01 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Mieter im Wohnraummietrecht gut geschützt: Mieter genießen einen sehr guten gesetzlichen Kündigungsschutz im Wohnraummietrecht. Um kündigen zu können, muss der Vermieter unabhängig von den Vorgaben im Mietvertrag immer einen der gesetzlich limitierten Kündigungsgründe haben. Kündigung wegen Vertragsverstößen des Mieters: Ein solcher Kündigungsgrund kann etwa vorliegen, wenn der Mieter Vorgaben aus dem Mietervertrag verletzt. Ein solcher Verstoß kann vorliegen, wenn der Mieter in Mietrückstand gerät oder Straftaten zulasten des Vermieters oder dessen Beauftragten (Hausverwaltung, Hausmeister oder Verwandtschaft) begeht. Ein häufiger Fall in der Praxis ist die Beleidigung des Vermieters. Kündigung von vertragstreuen Mietern ist schwer: Deutlich schwieriger wird es für den Vermieter, wenn er einen vertragstreuen Mieter kündigen will. Doch auch das ist möglich, etwa im Wege der Eigenbedarfskündigung. Speziell in Ballungsgebieten kündigen Vermieter immer häufiger wegen Eigenbedarfs für sich oder ihre Verwandten. Oftmals geht es dem Vermieter aber darum, den Mieter aus einer Wohnung mit günstiger Miete herauszubekommen. Strenge formale Anforderungen an Kündigung von Wohnungsmietern: Bei der Kündigung eines Mieters gibt es erhebliche Formvorschriften zu berücksichtigen für Vermieter. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und bedarf einer Begründung. Vor Räumung immer Räumungsklage erforderlich: Ist die Kündigung des Vermieters wirksam, wird dadurch zwar das Mietverhältnis beendet, der Mieter sitzt aber nicht automatisch auf der Straße. Der Vermieter darf sich nämlich nicht einfach der Wohnräume bemächtigen. Tut er dies doch, handelt es sich um einen Hausfriedensbruch, der strafbar ist. Der Vermieter muss also, um den Mieter endgültig aus der Wohnung zu kriegen, zunächst Räumungsklage vor dem Amtsgericht erheben. Nur mit einem Räumungstitel kann er dann einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Solche Verfahren können wegen der meist notwendigen Beweisaufnahme und des Ganges durch die Instanzen mehrere Jahre dauern. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck hilft: Haben Sie eine Kündigung oder eine Räumungsklage erhalten oder wollen Sie als Vermieter einem Mieter kündigen? Rufen Sie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Abwehr der Kündigung, bzw. der Räumungsklage. Fachanwalt Bredereck publiziert regelmäßig zu allen Fragen rund um das Mietrecht. Erhält außerdem Vorträge zum Mietrecht, zum Beispiel für die Donau-Universität Krems. 11.5.2016 Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter www.fernsehanwalt.com Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

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