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M & A Mergers & Acquisitions: Wachstum durch Unternehmensfusionen und Unternehmenskäufe

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 17.09.2014 10:16 Uhr
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M & A Mergers & Acquisitions: Wachstum durch Unternehmensfusionen und Unternehmenskäufe
M & A Mergers & Acquisitions: Wachstum durch Unternehmensfusionen und Unternehmenskäufe
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/MA.html Um sich im zunehmend globalen Markt zu behaupten, setzen viele Firmen auf Wachstum. Doch bei Übernahmen, Käufen oder Fusionen sind viele rechtliche Aspekte zu beachten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wachstum ist für viele Unternehmen das erklärte Ziel und notwendig, um sich im globalen Markt zu behaupten. Dem Wachstum aus dem Betrieb heraus, also internes Wachstum, sind in der Regel aber Grenzen gesetzt. Daher suchen viele Firmen nach anderen Möglichkeiten wie Unternehmensfusionen, Unternehmenskäufe, Übernahmen oder auch Unternehmenskooperationen, um das angestrebte Wachstum zu realisieren. Diese Transaktionen im Unternehmensbereich werden unter dem Begriff Mergers & Acquisitions (M & A) zusammengefasst. Doch bei Fusionen, Übernahmen und Unternehmenskäufen müssen eine Vielzahl von Regeln und gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. In der Regel bildet ein Unternehmenskaufvertrag die Grundlage. Dieser muss unter Umständen notariell beglaubigt werden. Beim Unternehmenskauf wird das Unternehmen nicht als Ganzes, sondern quasi in seinen Einzelteilen verkauft, beispielsweise das Grundstück, die Immobilien, Maschinen oder auch Forderungen und Schulden. Grundsätzlich ist dabei zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal zu unterscheiden. Beim Asset Deal werden sämtliche bewegliche und unbewegliche Güter eines Unternehmens gekauft. Das kann auch die Übernahme von Forderungen und Schulden oder die Übertragung des Kundenstamms und Betriebsgeheimnisse beinhalten. Beim Share Deal wird hingegen nur ein bestimmter zum Verkauf stehender Teil eines Unternehmens gekauft. Bei Unternehmenskäufen gilt in der Regel der Grundsatz, dass der Käufer das Risiko trägt. Er muss prüfen, ob die Kaufsache frei von Mängeln ist. Um dieses Risiko zu minimieren, wird bei Unternehmenskäufen zunehmend eine Due Diligence Prüfung angewandt. Im Zuge der Prüfung werden die Stärken aber auch die Schwachstellen des Kaufobjektes genau analysiert und geprüft. Anhand dieser Daten werden das Risiko des Geschäfts und ein angemessener Kaufpreis ermittelt. Den Umfang einer solchen Due Diligence Prüfung können Käufer und Verkäufer festlegen. Bei Unternehmenskäufen, Fusionen und Übernahmen müssen bei der Vertragsgestaltung viele Punkte beachtet werden, dazu zählen besonders auch kartellrechtliche Fragen. Daher sollten spezialisierte Rechtsanwälte hinzugezogen werden. http://www.grprainer.com/MA.html

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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