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NRW kauft Steuer-CD - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung möglich

Pressemeldung von: MTR Rechtsanwälte - 11.12.2019 10:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

NRW kauft Steuer-CD - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung möglich

NRW kauft Steuer-CD - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung möglich
Das Land NRW hat Ende November wieder eine Steuer-CD gekauft. Auf dem Datenträger soll es Informationen zu Steuerhintergehen geben. Eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist noch möglich.

Für einen längeren Zeitraum war es ruhig geworden um den Ankauf brisanter Steuerdaten oder Enthüllungen wie den Panama Papers oder Paradise Papers. Nun hat das Land Nordrhein-Westfalen wieder eine Steuer-CD angekauft. Die Daten aus Belize in Mittelamerika sollen brisante Informationen zu möglichen Steuervergehen enthalten. Nach Medienberichten ist eine erste Auswertung bereits erfolgt und die Daten wurden auch anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt.

Beteiligungen, Geldanlagen oder Konten im Ausland sind nicht grundsätzlich strafbar. Werden dabei aber Einkünfte erzielt, die in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen sie gegenüber den Behörden auch angegeben werden. Wurden steuerpflichtige Einkünfte gegenüber dem Finanzamt verschwiegen, drohen nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch Bußgelder und ggf. auch Haftstrafen. Noch besteht in vielen Fällen aber die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Die Selbstanzeige kann aber nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig ist und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen Jahre enthält und sie rechtzeitig gestellt wird. Das heißt, sie muss gestellt werden bevor die Steuerhinterziehung von den Finanzbehörden entdeckt wurde. Ob der Ankauf einer Steuer-CD dabei schon als Entdeckung einer Steuerstraftat zu werten ist, ist umstritten. Betroffene Steuersünder sollten aber umgehend handeln, da die Auswertung der Daten bereits begonnen hat. Selbst, wenn die Tat als entdeckt gilt, kann sich eine Selbstanzeige ähnlich wie ein Geständnis immer noch strafmildernd auswirken.

Da die Anforderungen des Gesetzgebers an eine strafbefreiende Selbstanzeige äußerst komplex sind, sollte sie nicht ohne fachkundige Unterstützung von im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten erstellt werden. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt.

Im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte wissen welche Angaben eine Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann. In diskreter und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Mandanten erstellen sie eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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