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P&R Insolvenz, Containerinvestment, Bankrecht; Landgericht spricht Anleger Schadensersatz zu, OLG weist Berufung zurück

Pressemeldung von: Jakobs / Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft - 05.02.2021 09:50 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aufklärungspflichten einer Bank bei Empfehlung einer Container-Investition

P&R Insolvenz, Containerinvestment, Bankrecht;  Landgericht spricht Anleger Schadensersatz zu, OLG weist Berufung zurück
Karine Guilleaume, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mit Urteil vom 18.08.2020 verurteilte das Landgericht Kleve( Aktenzeichen 4 O 311/19) die Volksbank Emmerich- Rees zu vollumfänglichen Schadensersatz. Mit dieser durch die Kanzlei Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte (www.jakobsguilleaume.de) erstrittenen Entscheidung wurde unserem Mandanten ein Schadensersatz in Höhe von rund 18.000 Euro zugesprochen. Der geschädigte Anleger, ein pensionierter Handwerker, der einen Großteil seiner Ersparnisse auf Anraten seiner langjährigen Hausbank in die Container der mittlerweile insolventen P & R Gruppe investiert hatte, ist überglücklich über diese Entscheidung. Auch, weil die vermittelnde Volksbank dazu verurteilt wurde, sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Mandant verfügte über keine Rechtsschutzversicherung.

Die P & R Gruppe war Mittelpunkt eines aufsehenerregenden Finanzskandals. Nur wenige Banken haben die Container der P & R Gruppe (sogenannte Direktinvestments) überhaupt an Privatanleger vermittelt. Das Landgericht Kleve hat dazu in dem von Frau Rechtsanwältin Karine Guilleaume erstrittenen Urteil festgestellt :

"Die Beklagte (Anmerkung der Verfasserin: gemeint ist die Volksbank Emmerich-Rees) hat gegen die aus diesem Beratungsvertrag resultierende Picht zur anleger- und anlagegerechten Beratung verstoßen."

Gegen diese Entscheidung hat die Volksbank Emmerich -Rees Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt. Mit ganz aktuellem Beschluss vom 15.01.2021 hat das OLG der Volksbank Folgendes mitgeteilt:

" Die Berufung ist danach verspätet begründet worden mit der Folge, dass sie als unzulässig zu verwerfen ist."

Es ist zu erwarten, dass die Berufung durch die Volksbank Emmerich-Rees nach diesem deutlichen Hinweis allein aus Kostengründen zurückgenommen wird und das erstinstanzliche Urteil Rechtskraft erlangt.

Frau Rechtsanwältin Guilleaume, Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht vertritt ausschließlich Verbraucher gegen Banken und Emittenten und beantwortet gern Ihre Fragen.

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