Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Verstoß gegen Kartellrecht - EU-Kommission verhängt Geldbußen gegen Autozulieferer

Pressemeldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte - 13.03.2019 09:50 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Verstoß gegen Kartellrecht - EU-Kommission verhängt Geldbußen gegen Autozulieferer

Verstoß gegen Kartellrecht - EU-Kommission verhängt Geldbußen gegen Autozulieferer
Wegen Verstößen gegen das Kartellrecht hat die EU-Kommission zwei Autozulieferer zu Geldbußen in einer Höhe von insgesamt 368 Millionen Euro verurteilt.

Die EU-Wettbewerbshüter haben die Geldbußen verhängt, weil die Kartellanten illegale Absprachen bei der Lieferung von Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern getroffen hatten. Einem dritten Zulieferer wurde die Geldbuße gemäß der Kronzeugenregelung erlassen, weil er die Behörden über das Kartell informiert hatte.

Nach Angaben der EU-Kommission haben die Kartellanten illegale Absprachen getroffen, um ihre Gewinne beim Verkauf lebensrettender Einzelteile wie Airbags oder Sicherheitsgurte zu steigern. Dazu seien vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht und das Marktverhalten gegenüber den Autokonzernen koordiniert worden. Die Absprachen dürften sich erheblich auf den europäischen Automarkt ausgewirkt haben. Die Kartellabsprachen hätten der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Autoindustrie geschadet und damit letztlich auch negative Folgen für den Verbraucher gehabt, so die EU-Wettbewerbshüter.

In einem Vergleich räumten die Parteien ein, dass sie an dem Kartell beteiligt waren. Die EU-Kommission hat die Geldbußen aufgrund der Kooperation ermäßigt. Der Beschluss ist Teil weitreichender Ermittlungen zu Kartellen in der Automobilzulieferindustrie, bei denen schon weitere Geldbußen verhängt wurden.

Nach dem Beschluss der EU-Kommission können Personen und Unternehmen, die durch die illegalen Kartellabsprachen geschädigt wurden, ihre Schadensersatzansprüche vor den nationalen Gerichten in der EU geltend machen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn der Beschluss der EU-Kommission gilt als Nachweis, dass das wettbewerbswidrige Verhalten stattgefunden hat, so dass das Vergehen dann nicht mehr nachgewiesen werden muss, sondern nur noch die individuellen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden müssen.

Verstöße gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht können streng sanktioniert werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen. Dabei sind die Absprachen keineswegs immer so offensichtlich wie zum Beispiel illegale Preisabsprachen. Schon einzelne Vertragsklauseln können gegen geltendes Recht verstoßen. Daher empfiehlt es sich, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Konsequenzen entsprechend prüfen zu lassen. Im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen beraten und bei Verstößen gegen das Kartellrecht bzw. Wettbewerbsrecht Forderungen durchsetzen oder abwehren.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart

Pressekontakt:
Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221-27 22 75-0
+49 221-27 22 75-24
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.