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Widerrufsrecht wegen fehlerhafter Kreditverträge soll im Juni erlöschen

Pressemeldung von: Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) - 03.02.2016 14:28 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)
Widerrufsrecht wegen fehlerhafter Kreditverträge soll im Juni erlöschen
Deutscher Verbraucherschutzring e.V.
3. Februar 2016. Am 21. Juni 2016 könnte das Widerrufsrecht für Immobilienkredite mit fehlerhafter Beratung aus den Jahren 2002 bis 2010 erlöschen. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) rät daher allen Kreditnehmern eine zügige Überprüfung entsprechender Verträge. Durch die stark gesunkenen Zinsen könnten Verbraucher so enorme Geldsummen einsparen. Am 27. Januar 2016 hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, um das Widerrufsrecht der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträge mit fehlerhafter Belehrung so schnell als möglich erlöschen zu lassen. Dass dieses Gesetz den Bundestag und Bundesrat zügig passieren wird, steht bei Insidern außer Zweifel. Der DVS (www.dvs-ev.net) empfiehlt deshalb jedem, der in der angegebenen Zeitspanne einen Immobilienkredit aufgenommen hat, die Widerrufsbelehrung prüfen zu lassen. Die DVS-Geschäftsführerin Jana Vollmann: "Kreditnehmer haben nur noch ein halbes Jahr Zeit, ihre damaligen Verträge prüfen zu lassen. Ist die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft, kann man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und viel Geld sparen." Wenn die vorgeschlagene Regelung wie geplant Gesetz wird, erlischt das Widerrufsrecht für die genannten Verträge am Mittwoch, 22. Juni um 0 Uhr. "Wessen Widerrufserklärung nicht bis zum 21. Juni 2016 der Bank zugegangen ist", so Jana Vollmann, "wird weiterhin die hohen Zinsen aus längst vergangenen Tagen bezahlen müssen." Zur Durchsetzung des Widerrufs muss oft ein Rechtsanwalt eingeschaltet, oder ein Gericht bemüht werden. Die Rechtssprechung aber entwickelt sich gerade sehr verbraucherfreundlich und die ersten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stehen an. Der DVS bietet Interessierten an, die Kreditverträge von Vereinsanwälten prüfen zu lassen und das Widerrufsrecht durchzusetzen.

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Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
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Langer Berg 7
99094 Erfurt
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http://www.dvs-ev.net


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Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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