Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Zum Nachweis der Erbeneigenschaft genügt die Fotokopie eines Testaments

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 29.10.2012 07:18 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Zum Nachweis der Erbeneigenschaft genügt die Fotokopie eines Testaments
Zum Nachweis der Erbeneigenschaft genügt die Fotokopie eines Testaments
GRP Rainer LLP
http://www.grprainer.com/Erbrecht.html Die Vorlage eines Testaments im Original soll grundsätzlich den Nachweis der Erbeneigenschaft erbringen können. Das OLG Naumburg entschied nun durch Beschluss vom 29.03.2012 (AZ: 2 Wx 60/11), dass in Einzelfällen jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichen könne um die Erbenstellung zu belegen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Beschluss des OLG Naumburg macht deutlich, dass in einigen Fällen auch die Fotokopie eines Originaltestaments ausreichen soll um die Erbeneigenschaft erfolgreich nachzuweisen, wenn das Originaltestament nicht auffindbar sein sollte.

Die Entscheidung des OLG Naumburg ähnelt der bislang entschiedenen Rechtsprechung der Obergerichte, die in der Vergangenheit die Frage der Feststellungslast in solchen Fällen beantwortet haben.

In dem vom Gericht zu überprüfenden Fall waren die Richter von der Richtigkeit der Kopie des Testaments überzeugt. Die Stellung als Erbe konnte daher anhand der Kopie des Testaments und einer eindeutigen Zeugenaussage rechtswirksam festgestellt werden. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass in diesen Fällen grundsätzlich wichtig sei, dass das Original des Testaments zweifelsfrei vom Erblasser stamme. Auch müsse feststehen, dass das Originaltestament nicht bewusst durch den Erblasser vernichtet worden sei, da in einer solchen Vernichtung grundsätzlich ein Widerruf des Testaments gesehen werden kann.

Stützt man sich also auf die Entscheidung des OLG Naumburg, kann ein Erbenanspruch, unter Umständen, unter gewissen zusätzlichen Voraussetzungen, auch durch die Vorlage der Kopie eines Originaltestaments erfolgreich nachgewiesen werden.

Bei Fragen hinsichtlich der Verfassung eines Testamentes, sollten Sie rechtlichen Rat einholen, wenn Sie ein Testament aufsetzen wollen. Sie können damit vermeiden, dass ein unwirksames Testament erstellt wird und Streit unter den Erben entsteht. Die spätere Abwicklung kann oftmals leichter fallen, wenn ein Anwalt hinzugezogen wird. Dadurch können klare Verhältnisse geschaffen werden, die Streit unter den Erben vermeiden können.

Bei Fragen zum Erbrecht unterstützt Sie ein erfahrener Anwalt im Bereich Erbschaftsteuer; Testament; gesetzliche Erben; Erbvertrag; Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung. Ein Rechtsanwalt, geht neben den rechtlichen, erbrechtlichen Fragen, auch immer mit der emotionalen Ausnahmesituation der Familie bei einem Erbfall souverän und einfühlsam um.

http://www.grprainer.com/Erbrecht.html

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
GRP Rainer LLP
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com


Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
E-Mail: presse@grprainer.com
Telefon: 02212722750
Homepage: http://www.grprainer.com

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.