Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Umweltschutz: Wie Unternehmen sauber bleiben - Teil 1

Pressemeldung von: HARTZKOM - 14.01.2013 10:50 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Für kleine und mittlere Betriebe ist eine fundierte Beratung unverzichtbar
Umweltschutz: Wie Unternehmen sauber bleiben - Teil 1
D.A.S. Rechtsschutzversicherung - Umweltschutz
Immer strengere Gesetze, immer neue Regelungen - was gut für die Umwelt ist, verursacht bei Unternehmern oft Kopfschmerzen. Gerade kleine und mittlere Betriebe tun sich in vielen Fällen schwer, den Überblick über die Vielzahl von Vorschriften zu behalten. Doch Vorsicht: Bei Verstößen drohen ernste rechtliche Folgen. Allerdings ist eine ökologisch verantwortliche Betriebsführung in vielen Fällen auch ökonomisch von Vorteil. Zudem gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten. Wie sich Unternehmer in der Gesetzesflut zurechtfinden, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Es gibt vieles, was daneben gehen kann: Spuren von Altöl im Regenwassersammelbecken, asbesthaltige Abfälle in der Lagerhalle, schadhafte Filter in den Produktionsanlagen. Jedes Jahr registrieren die Behörden tausende Umweltstraftaten in Deutschland. Es muss nicht immer kriminelle Energie dahinterstecken. Doch auch, wenn es aus Fahrlässigkeit oder Unkenntnis zu Verstößen kommt, drohen bisweilen saftige Strafen, betont Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: "Wer gegen die Umweltschutz-Vorschriften verstößt, dem kann ein ordnungsrechtliches oder sogar strafrechtliches Verfahren blühen. Die Folgen reichen von Bußgeldern bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen." Unternehmer, die sich nicht eingehend mit den Gesetzen befassen, gehen daher ein hohes Risiko ein. Allerdings macht es die steigende, unübersichtliche Menge umweltrechtlicher Regeln von EU, Bund und Ländern den Unternehmen nicht leicht, alle geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.

Ständig auf dem Laufenden bleiben
Abfallwirtschaft, Chemikalienrecht, Klima-, Gewässer- sowie Immissions-, Strahlen- und Naturschutzrecht: Die gesetzlichen Regelungen sind vielfältig und komplex. Unabhängig von Branche und Unternehmensgröße: Betriebe müssen ständig auf dem Laufenden bleiben und die für sie relevanten Richtlinien und Grenzwerte herausfiltern. Dies beginnt mit dem Energieausweis für viele Betriebsgebäude und endet mit der fachgerechten Entsorgung von Problemabfällen. "Eine umfassende Beratung ist das A und O", so die D.A.S. Expertin. "Anlaufstellen sind zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern, Fachverbände oder Handwerkskammern. Auch die Umweltministerien vieler Bundesländer haben Informationszentren für den betrieblichen Umweltschutz eingerichtet." Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, die zuständige Kommunal- oder Kreisbehörde direkt anzusprechen: Wer von sich aus auf die Aufsichtsämter zugeht, kann Scherereien oft von vorneherein vermeiden. Heikel wird es erst dann, wenn die Probleme bei einer Kontrolle oder einem Störfall ans Licht kommen.

Fördermöglichkeiten nutzen
Die gute Nachricht für kleine und mittlere Unternehmen ist: Sie können eine Reihe von Fördermöglichkeiten nutzen, um ihren betrieblichen Umweltschutz zu verbessern. Der Bund, die Länder und die EU bieten jeweils eine Vielzahl solcher Programme an. Sie vermitteln mit individueller Beratung, Workshops oder Seminaren ein umfassendes Knowhow zum Thema Umweltschutz. Einen Überblick dazu verschafft die Website www.foerderdatenbank.de.
Allerdings sollte der betriebliche Umweltschutz nicht bei den gesetzlichen Vorgaben aufhören. Denn EU, Bund und Länder schaffen ständig neue Vorschriften oder verschärfen die bestehenden. Um darauf optimal vorbereitet zu sein, empfiehlt die D.A.S. Juristin Unternehmen, die Überwachung der Einhaltung aller Vorgaben in ihren Arbeitsalltag zu integrieren - Stichwort "Umweltmanagementsystem".

Umweltmanagementsystem rechnet sich
Betriebe mit einem solchen System haben es leichter, sich im Gesetzesdschungel zu orientieren. Kleine und mittlere Unternehmen können auch hierbei Unterstützung in Anspruch nehmen. Die EU zum Beispiel hat das System EMAS entwickelt, das den Aufbau eines Umweltmanagements nach einheitlichen Vorgaben ermöglicht. Es eignet sich auch für kleinere Betriebe und lässt sich außerdem mit speziellen Fördermöglichkeiten kombinieren. "Vieles, was die Umwelt schont, lohnt sich auch wirtschaftlich", erklärt Anne Kronzucker. "Umweltbewusste Betriebe profitieren nicht nur von höherer Rechtssicherheit, sondern auch von einer Reihe von Wettbewerbsvorteilen." Ökologisch nachhaltig arbeitende Betriebe sparen bares Geld, weil sie Ressourcen wie Wasser und Energie effizienter einsetzen. Sie verringern auch ihre Kosten für Müll- und Abwasserentsorgung und können verarbeitete Rohstoffe besser nutzen. Umweltschutz kann sich also durchaus rechnen.
Im 2. Teil erläutert die D.A.S. was passiert, wenn Umweltschutzvorgaben absichtlich oder unabsichtlich missachtet werden.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.771


Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

posted by PR-Gateway


Firmenkontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
E-Mail: das@hartzkom.de
Telefon: 089 6275-1613
Homepage: http://www.das.de


Firmenbeschreibung:
Ãœber die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.


Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de
Telefon: 089 9984610
Homepage: http://www.hartzkom.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.