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Positive Effekte der steuerlichen Forschungsförderung in Studie nachgewiesen

Pressemeldung von: ARTTIC Innovation GmbH - 27.10.2020 15:52 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Positive Effekte der steuerlichen Forschungsförderung in Studie nachgewiesen
(Bildquelle: ARTTIC Innovation GmbH)
Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie der OECD werden steuerliche Förderungsmaßnahmen im Vergleich zur direkten Forschungsförderung vor allem von kleineren Unternehmen gut angenommen. Beide Methoden der Forschungsförderung sind entsprechend der Studie sehr wirksame Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in Europa. Die ARTTIC Innovation GmbH ( www.fzulg.eu (https://www.fzulg.eu)) unterstützt forschende Unternehmen bei der Beantragung der steuerlichen Förderung von technisch-wissenschaftlich ausgerichteten Unternehmen in Deutschland.


"Im Unterschied zu anderen Fördermittelprogrammen ist die Forschungszulage ein Zuschuss, auf den man einen Rechtsanspruch hat, sobald er bescheinigt wurde", erklärt Anne Baumgärtel, Team Lead, ARTTIC Innovation GmbH, und ergänzt: "Danach erhält man die Steuergutschrift kontinuierlich Jahr für Jahr, so lange das Vorhaben dauert, während Fördermittel oft nur in Zyklen ausgeschüttet werden. Das sollte ein zusätzlicher Anreiz sein."

Entsprechend der Studie wirkt sich die steuerliche Förderung wie die Forschungszulage gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen sehr gut aus. Jeder Euro, der in die Förderung investiert wird, erzeugt demnach bei kleinen Unternehmen das 1,4-fache an zusätzlicher Wirtschaftsleistung. Eine weitere Erkenntnis der Studie ist, dass die steuerliche Forschungszulage und die direkte Mittelbereitstellung bezogen auf Unternehmen aller Größen einander sehr gut ergänzen. Die ideale Ausschöpfung von Programmen zur Finanzierung von Innovationen besteht somit aus einer Kombination von beiden.

"Deutschland ist eines der Länder, die erst für 2020 eine steuerliche Forschungsförderung eingeführt haben. Die OECD-Studie zeigt, dass sich eine Ergänzung von der direkten Bereitstellung von Mitteln mit einer steuerlichen Förderung sehr positiv auswirkt", so Baumgärtel weiter. "Damit die Forschungszulage reibungslos gewährt wird, ist eine Bescheinigung zu beantragen, ein Prozess, auf den ARTTIC Innovation spezialisiert ist."

Die OECD-Studie untersuchte für die Jahre 2016 bis 2019 die Wirksamkeit steuerlicher und direkter Förderung und wirft dabei ein Licht auf die Mechanismen, wie Forschungsförderung im Markt funktioniert und künftig gestaltet werden sollte.

Weitere Informationen zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung über das neue Forschungszulagengesetz finden Sie unter www.fzulg.eu (https://www.fzulg.eu) und auf den Webseiten der ARRTIC Innovation GmbH (https://www.arttic-innovation.de)

Weitere Informationen zur Studie finden Sie unter: OECD (2020), "How effective are R&D tax incentives? New evidence from the OECD microBeRD project", Directorate for Science, Technology and Innovation Policy Note, OECD, Paris, http://www.oecd.org/sti/microberd-policy-note.pdf .

(Abdruck frei. Beleg erbeten.)
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Firmenkontakt:
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ARTTIC Innovation GmbH
Anne Baumgärtel
Oskar-von-Miller-Ring 29
80333 München
0049 (0) 89 248 83 03 51
Baumgaertel@arttic-innovation.de
www.fzulg.eu


Firmenbeschreibung:
Die ARTTIC Innovation GmbH ist ein Ableger der ARTTIC SAS, die seit ihrer Gründung im Jahr 1987 mehr als 400 Verbundprojekte im Bereich Forschung & Entwicklung erfolgreich aufgesetzt und gemanagt hat. Das Unternehmen baut auf dieser langjährigen Erfahrung auf und bündelt die deutschen Unternehmungen der Firma, die seit 2006 kontinuierlich auf- und ausgebaut wurden. Die ARTTIC Innovation GmbH unterstützt ihre deutschen Kunden in all ihren Aktivitäten im Bereich Forschung & Entwicklung und berät zu Fördermöglichkeiten und Projekten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Anträge und Unterstützung für die steuerliche Forschungsförderung auf nationaler Ebene im Rahmen des Forschungszulagengesetzes, welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, bildet ein neues und komplementäres Angebot.
ARTTIC SAS und ARTTIC Innovation GmbH sind Tochtergesellschaften der PNO Gruppe, eine der größten Beratungsfirmen für öffentlich geförderte Projekte in Forschung und Entwicklung.

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