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Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014

Pressemeldung von: prianda consult - 30.06.2014 09:19 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Deutschland führt Warnwestenpflicht zum 1. Juli 2014 ein
Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014
Warnblinkanlage im Opel Corsa mit Eco-Flex
In Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn ist es schon Pflicht. Deutschland folgt am 1. Juli 2014. Wer bei einer Kontrolle keine Warnweste vorzeigen kann, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Dabei erscheint Deutschland mit dem Bußgeld noch relativ günstig. In Frankreich, beispielsweise, müssen Autofahrer mit einer Strafe ab 90 Euro, in Portugal mit einem Bußgeldbetrag zwischen 60 und 600 Euro rechnen.

Neben der Pflicht eine reflektieren Weste im Auto mitzuführen, gibt es in 22 europäischen Ländern ganzjährig eine Lichtpflicht tagsüber. Seit diesem Jahr empfiehlt die Schweiz, genau wie Frankreich und Deutschland, das Einschalten des Abblendlichtes am Tage. Eine Verpflichtung gibt es hier noch nicht. Wer in Norwegen ohne Licht erwischt wird, dem drohen Bußgelder ab umgerechnet 245 Euro.

Quelle: ADAC.de

Bildrechte: GM Company Bildquelle:GM Company

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Bereits seit über 25 Jahren ist das Autohaus Viere autorisierter Opelhändler. Unsere geschulten Viere-Mitarbeiter mit modernste Werkstattausrüstung kümmern sich professionell und kostengünstig um Ihr Fahrzeug. Egal ob bei einer Wartung oder Reparatur. Während Sie bei uns warten werden kleinere Reparaturen oder ein Reifenwechsel kurzfristig erledigt.

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