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Werbe-Mafia nutzt Prepaid-Karten für anonyme Anrufe

Pressemeldung von: Communication Consultants GmbH Engel & Heinz - 31.10.2013 16:49 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ermittlungsverfahren laufen ins Leere / Selbst Bußgelder von bis zu 300 000 Euro schrecken die Anrufer nicht
Werbe-Mafia nutzt Prepaid-Karten für anonyme Anrufe
COMPUTER BILD ist die auflagenstärkste deutsche Computerzeitschrift.
Werbe-Anrufe sind seit Mitte 2009 verboten, doch das kümmert die Täter wenig. COMPUTER BILD erklärt, wieso es so schwer ist, gegen solche "cold calls" vorzugehen (Heft 24/2013, ab Samstag am Kiosk).

Unerwünschte Pishing-Anrufe sind ein verbreitetes Phänomen. Besonders heikel: Die Anrufer kennen teils Namen, Wohnort und Alter der ahnungslosen Opfer. Mit diesen Daten versuchen die Täter unter einem Vorwand die Kontonummern der Gesprächspartner zu erfahren. Die Kriminellen können sich relativ sicher fühlen. Denn sie nutzen anonyme Prepaid-Karten, die überall erhältlich und fast nicht verfolgbar sind. Das Problem: Die Karten lassen sich einfach mit einem ausgedachten Namen auf den Seiten von Anbietern wie Lycamobile registrieren. Sind die Karten irgendwann leertelefoniert, tauschen die Täter sie einfach gegen neue aus - und erhalten damit auch eine neue Nummer.

Weil die Prepaid-Firmen keine Informationen über die Anrufer herausgeben, laufen viele Ermittlungsverfahren ins Leere. "Die Nummern sind uns bekannt", bestätigt der Pressesprecher der Bundesnetzagentur Henn gegenüber COMPUTER BILD. "Wir haben Ermittlungen eingeleitet. Sollte es sich um Pishing-Anrufe handeln, leiten wir die Ergebnisse an die Strafverfolgungsbehörden weiter." Doch selbst Bußgelder von bis zu 300 000 Euro schrecken die Anrufer nicht, denn es ist unwahrscheinlich, dass sie je zur Verantwortung gezogen werden. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums lassen sich in zwei von drei Ermittlungsverfahren die Täter nicht feststellen.

Strenge Gesetze bringen nichts, solange die Täter nicht identifizierbar sind. COMPUTER BILD rät deshalb: Der Verkauf und die Freischaltung der Prepaid-Karten dürfen nicht länger anonym bleiben, sondern nur gegen Vorlage des Ausweises erfolgen.

Weitere Sicherheitsthemen unter www.computerbild.de/sicherheitscenter


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