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AfD fordert Bürger am 24. September zu flächendeckender Wahlbeobachtung auf

Pressemeldung von: Alternative für Deutschland - 22.09.2017 13:53 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

AfD fordert Bürger am 24. September zu flächendeckender Wahlbeobachtung auf
Die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch teilte mit, dass sich bislang schon mehr als 1.200 Bürger auf der Webseite der Partei unter www.afd.de/wahlhelfer gemeldet hätten, um ihr geplantes Engagement als Wahlhelfer bzw. Wahlbeobachter mitzuteilen. Von Storch dazu: "Wir streben an, mehrere Tausend Bürger für die Wahlhilfe oder Wahlbeobachtung in den bundesweit ca. 88.000 Wahlbezirken - dazu gehören auch 17.500 Briefwahlbezirke - zu motivieren."

Ihr Vorstandskollege Julian Flak ergänzt: "Es geht uns einzig um die Unterstützung der korrekten Durchführung einer freien, geheimen und demokratischen Bundestagswahl. Sollten wider Erwarten doch Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung, Weiterleitung oder Veröffentlichung von AfD-Stimmergebnissen auftreten, können diese auf der von uns eigens für diesen Zweck eingerichteten Webseite www.afd.de/wahlprotokoll dokumentiert werden." Diese Dokumentation sieht vor, dass unter anderem auch die Zahlen von Ergebnisprotokollen der einzelnen Wahlvorstände hochgeladen werden können, um nachträglich einen Vergleich zwischen den in den Wahllokalen ausgezählten Stimmen und den anschließend durch die Landeswahlleiter veröffentlichten Stimmen zu ermöglichen.

Allerdings wurde heute eine E-Mail des sächsischen Landeswahlleiters vom 20.09.2017 bekannt, in der die Behörde unter Bezug auf eine Stellungnahme des Bundeswahlleiters darauf hinweist, dass "Wahlbeobachter kein Anrecht darauf [hätten], vom Wahlvorstand eine Kopie oder ein Foto der Ergebniszusammenstellung, der Schnellmeldung oder der Niederschrift zu erhalten/ zu machen. Die Bundeswahlordnung sieht nur eine mündliche Ergebnisverkündung vor. Zudem haben die Wahlvorsteher sicherzustellen, dass die Wahlniederschriften mit den Anlagen Unbefugten nicht zugänglich sind".

Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Albrecht Glaser widerspricht dieser Auffassung und verweist dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.11.2002 (AZ.: 3 K 4502/02). In diesem heißt es u.a.: "Aus § 72 Abs. 4 Bundeswahlordnung ergibt sich kein allgemeiner Grundsatz des Wahlrechts, dass Einsichtnahme durch Dritte in Wahlniederschriften zu verhindern wäre. [...] Dieser Feststellungsvorgang ist seinerseits gerade nicht auf Grund eines allgemeinen Grundsatzes geheim, sondern etwa bei Wahlen zum Bundestag ausdrücklich öffentlich."

Die Alternative für Deutschland schätzt deshalb die in der E-Mail des sächsischen Landeswahlleiters zitierte Stellungnahme des Bundeswahlleiters als potentiell rechtswidrig und dazu geeignet ein, die verfassungsmäßig garantierte Öffentlichkeit der Wahl unzulässig zu beschränken. Wir weisen deshalb unsere Mitglieder und Wähler deutschlandweit auf die App "Wahlmission" ( https://wahlmission.de ) des Vereins zur Förderung politischer Bildung und Demokratie e.V. hin, mit welcher der Vergleich zwischen ausgezählten und später veröffentlichten Stimmergebnissen nicht nur der AfD, sondern aller Parteien problemlos ermöglicht wird.

www.afdtelevision.de

Für Deutschland die AfD! - AfD TV
https://www.youtube.com/watch?v=IS5vp01Dhjo

Bildquelle: Reichstag-4©foto_AfD-nFree-1350x760-1200x676

Firmenkontakt:
Alternative für Deutschland
Dr. Frauke Petry und Prof. Dr. Jörg Meuthen
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10785 Berlin
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E-Mail: bgs@alternativefuer.de
Homepage: https://www.afd.de
Telefon: 030 2205696 - 0

Firmenbeschreibung:
Die am 6. Februar 2013 gegründete politische Partei Alternative für Deutschland ist in 2017 im Europaparlament und in 13 von 16 Landesparlamenten vertreten. Die Jugendorganisation heißt Junge Alternative, die Zeitung AfD Kompakt und die parteinahe Stiftung Desiderius-Erasmus-Stiftung.

Als freie Bürger treten die AfD-Mitglieder für direkte Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit sowie soziale Marktwirtschaft, Föderalismus, Familienförderung und die gelebten Traditionen deutscher Kultur ein. In der Nachfolge der beiden Revolutionen von 1848 und 1989 artikulieren sie mit ihrem bürgerlichen Protest den Willen, die nationale Einheit in Freiheit zu vollenden und ein Europa zu schaffen, dessen souveräne demokratische Staaten einander in Frieden, Selbstbestimmung und guter Nachbarschaft verbunden sind.

Die AfD setzt sich dafür ein, Volksentscheide in Anlehnung an das Schweizer Vorbild auch in Deutschland einzuführen.

Die verdeckte Parteienfinanzierung, zum Beispiel durch Stiftungen, ist gänzlich aus dem Ruder gelaufen und macht mittlerweile jährlich etwa 600 Millionen Euro aus. Das entspricht dem Vierfachen der eigentlichen verfassungsgerichtlich aus gutem Grund beschränkten Parteienfinanzierung. Die AfD will daher, dass die gesamte staatliche Parteienfinanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und begrenzt wird.

Die AfD strebt eine Neugestaltung des Wahlsystems an, die dem Wähler die Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der Parlamente zurückgeben und das "freie Mandat" der Abgeordneten stärken soll. Die Parteimitglieder treten für die "freie Listenwahl" bei Landtags- und Bundestagswahlen ein, die unter anderem die Stimmverteilung auf mehrere Kandidaten oder das Streichen einzelner Kandidaten ermöglicht.

Um die Wahl des Bundespräsidenten transparenter und unabhängiger von Parteien durchführen zu können, wollen sie den Bundespräsidenten direkt durch das Volk wählen lassen.

Während Steuerhinterziehung auch bei vergleichsweise kleinen Beträgen in Deutschland verfolgt und bestraft wird, bleibt die ebenso das Gemeinwohl schädigende Steuerverschwendung straffrei. Die AfD will daher einen neuen Straftatbestand der Haushaltsuntreue einführen.

Pressekontakt:
Alternative für Deutschland (AfD)
Christian Lüth
Schillstraße 9

10785 Berlin
Deutschland

E-Mail: christian.lueth@alternativefuer.de
Homepage: https://www.afd.de/presse/
Telefon: 030 - 2205696-50
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