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"Freitag, der Dreizehnte" ERGO Verbraucherinformation

Pressemeldung von: HARTZKOM GmbH - 09.09.2013 14:30 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Auch an Unglückstagen auf der sicheren Seite
"Freitag, der Dreizehnte" ERGO Verbraucherinformation
ERGO Verbraucherinformation - Freitag, der Dreizehnte
Langfassung:

An einem Freitag, dem 13., können sich viele Menschen nicht ganz von einem mulmigen Gefühl frei machen. Und in diesem Jahr steht das Unglücksdatum auch noch gleich zwei Mal im Kalender. Doch ob man nun daran glaubt oder nicht - auf einen Schutz vor den Folgen kleinerer und größerer Missgeschicke sollte niemand verzichten. Sonst kann ein Moment der Unachtsamkeit leicht den finanziellen Ruin bedeuten. Warum man mit einer Privat-Haftpflichtversicherung immer auf der sicheren Seite steht, erklärt ERGO Versicherungsexperte Rolf Mertens.

Ein schwungvoller Griff, und schon kippt der Kaffee versehentlich über den Kaschmirmantel der Kollegin. Ein kleiner Ausrutscher, dann geht die Blumenvase bei den Nachbarn zu Bruch. An manchen Tagen ist es wirklich wie verhext. Wenn ein Blick auf den Kalender zeigt, dass der Freitag mal wieder auf einen 13. gefallen ist, wundern sich viele Menschen nicht mehr. Doch egal, an welchem Tag im Jahr - kleine und große Missgeschicke lassen sich nie ganz ausschließen. Und schon eine kleine Unachtsamkeit kann einen großen Schaden verursachen. "Per Gesetz muss jeder für den Schaden aufkommen, den er angerichtet hat - und zwar im Zweifel unbegrenzt und mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen", weiß ERGO Experte Rolf Mertens. "Wer auf eine Privat-Haftpflichtversicherung verzichtet, setzt also womöglich seine gesamte Existenz aufs Spiel."


Schäden können durchaus in die Millionen gehen

Dennoch stehen ein Drittel aller Bürger in Deutschland ohne diesen Schutz da. Dem Versicherungsexperten gibt dies zu denken: "Offenbar werden die Risiken völlig falsch eingeschätzt. Denn auch ganz einfache Alltagssituationen können ohne Privat-Haftpflichtversicherung dazu führen, dass man den Rest seines Lebens am Existenzminimum lebt." Angenommen etwa, man nimmt mit dem Fahrrad einem Auto die Vorfahrt, der Wagen weicht aus und überrollt einen Fußgänger, der eine Querschnittslähmung davonträgt. In so einem Fall summieren sich Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und ggf. eine lebenslange Rente schnell auf Millionenhöhe. Die Privat-Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für versehentlich verursachte Schäden auf, sondern sie leistet sehr viel mehr: Sie prüft im Vorfeld, ob und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Schadensersatzansprüche weist sie zurück. Und dies notfalls auch vor Gericht. Die Kosten der Rechtsverteidigung übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung ebenfalls. "Allerdings muss auf die Höhe der Versicherungssumme geachtet werden", rät Rolf Mertens. "Für einen ausreichenden Schutz sollte diese Summe mindestens drei Millionen Euro betragen."


Auch vor der Achtlosigkeit anderer kann man sich schützen

Der umfangreiche Schutz einer Privat-Haftpflichtversicherung muss nicht teuer sein. Familien bezahlen insgesamt etwas mehr als Singles, dafür sind Kinder eingeschlossen, solange sie noch in der Ausbildung sind. Es lohnt sich jedoch, auch darüber nachzudenken, was passiert, wenn man selbst durch Verschulden anderer geschädigt wird. Gerade, weil jeder Dritte keine Privat-Haftpflichtversicherung hat, ist es sinnvoll, in die eigene Privat-Haftpflichtversicherung die so genannte Forderungsausfalldeckung mit einzuschließen. "Dann springt die eigene Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein, wenn der Schädiger nicht versichert ist und nicht selbst für den Schaden aufkommen kann", erklärt Rolf Mertens. "Wer diesen Zusatzschutz vereinbart hat, ist wirklich umfangreich vor den Folgen von Missgeschicken geschützt - und zwar nicht nur am Freitag, dem 13."

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Kurzfassung:

Unglückstag Freitag, der 13.?

Privat-Haftpflichtversicherung hilft


-Wer braucht eine Privat-Haftpflichtversicherung?
-Was leistet dieser Versicherungsschutz?
-Wie absichern bei Schaden durch Fremdverschulden?


Einen Freitag, den 13., sehen viele Menschen als Unglückstag an. Doch egal, an welchem Tag im Jahr - kleine wie große Missgeschicke lassen sich kaum vermeiden. Und schon eine kleine Unachtsamkeit kann einen großen Schaden verursachen. "Per Gesetz muss jeder für den Schaden aufkommen, den er angerichtet hat - und zwar im Zweifel unbegrenzt und mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen", weiß ERGO Experte Rolf Mertens. "Wer auf eine Privat-Haftpflichtversicherung verzichtet, setzt also womöglich seine gesamte Existenz aufs Spiel." Dennoch stehen ein Drittel aller Bürger in Deutschland ohne diesen Schutz da. Dabei kommt eine Privat-Haftpflichtversicherung nicht nur für versehentlich verursachte Schäden auf. Sie prüft auch im Vorfeld, ob und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche weist sie zurück; notfalls auch vor Gericht. Die Kosten der Rechtsverteidigung übernimmt die Privat-Haftpflichtversicherung ebenfalls. Wichtig: Die sogenannte Forderungsausfalldeckung in die Privat-Haftpflichtversicherung einschließen! "Dann springt die eigene Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein, wenn der Schädiger nicht versichert ist und nicht selbst für den Schaden aufkommen kann", erklärt Rolf Mertens. "Wer diesen Zusatzschutz vereinbart hat, ist wirklich umfangreich vor den Folgen von Missgeschicken geschützt - und zwar nicht nur am Freitag, dem 13."

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