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ARAG Recht schnell...

Pressemeldung von: ARAG SE - 22.11.2023 10:45 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...
+++ Ausgleichszahlung auch, wenn Passagier nicht zur Abfertigung erscheint +++
Verweigert eine Airline im Vorfeld eines Fluges die Beförderung, so können Fluggäste eine Ausgleichszahlung auch dann verlangen, wenn sie sich nicht zur Abfertigung eingefunden haben. Die Airline muss nach Auskunft der ARAG Experten laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auch dann zahlen, wenn sie die Beförderungsverweigerung frühzeitig angekündigt hat (Az.: C-238/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=279123&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1).


+++ Anspruch auf kostenlose Kopie der Patientenakte +++
Patienten haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Anspruch darauf, eine kostenlose Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten. Dies gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aber nur für die erste Kopie. Die Kosten für jede weitere Kopie dürften die Ärzte ihren Patienten in Rechnung stellen (Az.: C-307/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=279125&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1).


+++ Flaschenpfand ist extra... +++
Bei der Werbung für Waren, auf deren Behälter es Pfand gibt, dürfen Lebensmittelhändler den Pfandbetrag nicht in den Verkaufspreis einrechnen, sondern müssen ihn gesondert angeben. So könnten Kunden die Preise besser beurteilen und vergleichen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes nach vorheriger Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof (Az.: I ZR 135/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023177.html).

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ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de


Firmenbeschreibung:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
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