Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4443)
Bildung, Karriere, Schulungen (7145)
Computer, Information, Telekommunikation (7924)
Elektro, Elektronik (3685)
Essen, Trinken (3511)
Familie, Kinder, Zuhause (5211)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (12122)
Garten, Bauen, Wohnen (6832)
Handel, Dienstleistungen (10665)
Immobilien (3935)
Internet, Ecommerce (4436)
IT, NewMedia, Software (16540)
Kunst, Kultur (5400)
Logistik, Transport (2348)
Maschinenbau (1974)
Medien, Kommunikation (5878)
Medizin, Gesundheit, Wellness (15882)
Mode, Trends, Lifestyle (5170)
Politik, Recht, Gesellschaft (8830)
Sport, Events (3097)
Tourismus, Reisen (12468)
Umwelt, Energie (5745)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (25757)
Vereine, Verbände (973)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4060)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2305)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf RuppiMail.de veröffentlichten Pressemeldungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an RuppiMail.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Rechtanwalt (Baden-Baden): Wenn Kündigung diskriminierend ist

Pressemeldung von: Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater - 21.04.2018 00:28 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Fachanwalt für Arbeitsrecht: Eine Kündigung in der Probezeit kann unter Umständen unwirksam sein

Rechtanwalt (Baden-Baden): Wenn Kündigung diskriminierend ist
In Ausnahmefällen kann eine Kündigung in der Probezeit unwirksam sein. (Bildquelle: © Stockfotos-MG – Fotolia)
BÜHL / BADEN-BADEN. Keine Regel ohne Ausnahme - das gilt auch für die Kündigung (https://www.hafen-kemptner.de/arbeitsrecht-abfindung/) in der Probezeit. Es ist nämlich keinesfalls in Stein gemeißelt, dass ein Arbeitnehmer in der Probezeit eines Beschäftigungsverhältnisses jederzeit gekündigt werden kann. Grundsätzlich ist eine Kündigung innerhalb der ersten sechs Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses nur in extremen Ausnahmefällen unwirksam. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn eine gekündigte Arbeitnehmerin unter das Mutterschutzgesetzt fällt, weil sie schwanger ist. "Doch auch in weiteren Fällen kann eine Kündigung in der Probezeit unwirksam sein", hebt Dr. Christian Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht (https://www.hafen-kemptner.de/rechtanwalt-baden-baden-wenn-kuendigung-diskriminierend-ist/) und Partner in der Kanzlei Hafen I Kemptner I Stiefvater in Baden-Baden hervor.

Wann ist eine Kündigung während der Probezeit unwirksam? Infos vom Rechtsanwalt aus Bühl

Stichwort Diskriminierung: Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit gekündigt und liegen die Gründe in einer Behinderung oder einem anderen Diskriminierungsmerkmal wie seiner Herkunft oder seiner Religion, kann eine Kündigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam sein. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall in der Beweispflicht und verpflichtet nachzuweisen, dass er die Kündigung nicht aus Gründen der Diskriminierung ausgesprochen hat. Dagegen reicht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer auf Indizien beruft, die eine Diskriminierung als Kündigungsgrund vermuten lassen. Der Arbeitgeber muss dann detailliert den Gegenbeweis erbringen.

Wann ist eine Kündigung diskriminierend?

Eine Kündigung gilt als diskriminierend und damit als Verstoß gegen das AGG, wenn ein Arbeitnehmer nachweislich aus Gründen seiner Rasse oder ethnischen Herkunft, aufgrund seines Geschlechts, seiner Religion, seiner Weltanschauung, seines Alters, seiner sexuellen Orientierung oder einer Behinderung gekündigt wird. Das ist auch dann bereits der Fall, wenn der gekündigte Arbeitnehmer einen solchen Kündigungsgrund nur vermutet. Wird eine Kündigung aufgrund einer vorliegenden Diskriminierung ausgesprochen, hat der gekündigte Arbeitnehmer zudem Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Auch hierfür bildet das Allgemeine Gleichstellungsgesetz die Grundlage.

Firmenkontakt:
Firmenkontakt
Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater
Dr. Christian Müller
Eisenbahnstraße 23
77815 Bühl
07223 - 97 92 4 - 10
07223 - 97 92 4 - 11
presse@hafen-kemptner.de
https://www.hafen-kemptner.de/


Firmenbeschreibung:
Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1977 in Bühl gegründet und betreut seitdem erfolgreich zahlreiche Mandanten. Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung u. a. auf den Gebieten des Verkehrsrechts, Familien- und Erbrecht sowie dem Arbeitsrecht. Seit 2017 ist die Kanzlei neben dem Hauptsitz in Bühl auch in Baden-Baden vertreten.

Pressekontakt:
Pressekontakt
Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater
Dr. Christian Müller
Eisenbahnstraße 23
77815 Bühl
07223 - 97 92 4 - 10
07223 - 97 92 4 - 11
presse@hafen-kemptner.de
https://www.hafen-kemptner.de/

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.