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Die Gelangensbestätigung rechtskonform abbilden

Pressemeldung von: Lynx-Consulting GmbH - 10.04.2014 13:15 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Seit dem 1. Oktober 2013 sind die Paragrafen 17a und 74a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) neu gefasst. Danach können Unternehmen nur dann Umsatzsteuerfreiheit ihrer Lieferungen ins EU-Ausland in Anspruch nehmen, wenn sie eine sogenannte Gelangensbestätigung nachweisen. Lynx zeigt Lösungsmöglichkeiten zur Automatisierung der Gelangensbestätigung für die Anwendung SAP ERP auf. Der Warenverkehr innerhalb der EU ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Unternehmen das "Gelangen" seiner Ware zum Empfänger im EU-Ausland auch nachweisen kann. Andernfalls drohen bei Umsatzsteuerprüfungen erhebliche Nachzahlungen. Die "Gelangensbestätigung" des Abnehmers einer Lieferung muss künftig unter anderem folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Abnehmers
- Menge des gelieferten Artikels und die handelsübliche Bezeichnung
- Ausstellungsdatum der Bestätigung
- Unterschrift des Abnehmers oder Vertreters (nicht Spediteur!) auf der Gelangensbestätigung

Lynx unterstützt Unternehmen bei einer spezifischen Anforderungsanalyse und mit Lösungsansätzen zur Gelangensbestätigung. Unternehmen, die bereits mit der Anwendung SAP ERP arbeiten, bietet Lynx die Möglichkeit, in der Statusüberwachung der SD-Lieferung von SAP ERP ein druckbares Formular "Gelangensbestätigung" zu implementieren, das alle Anforderungen an die gesetzlichen Regelungen erfüllt. Die Lösung ist bereits bei zahlreichen Unternehmen praktisch erprobt, etwa bei Dorma, der Otto Boge GmbH & Co. KG, der Fritz Fels GmbH Fachspedition oder der Emitec Gesellschaft für Emissionstechnologie mbH.

Weitere Informationen:
Die rechtlichen Grundlagen der Gelangensbestätigung - hier nachlesen.
Hier mehr über die Lynx-Beratungsleistungen rund um Zoll und Außenhandel erfahren.
Bildquelle: 

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Firmenkontakt:
Lynx-Consulting GmbH
Michael Illig
Johanniskirchplatz 6
33615 Bielefeld
E-Mail: michael.illig@lynx.de
Telefon: +49 521 5247-233
Homepage: http://www.lynx.de


Firmenbeschreibung:
Die Lynx Consulting Group beschäftigt rund 200 Mitarbeiter. Als herstellerunabhängige IT-Unternehmensberatung blickt das 1989 gegründete Unternehmen auf umfassende Projekterfahrung in den Branchen Banken, Handel, Konsumgüterindustrie und Fertigung zurück. Lynx ist langjähriger Beratungspartner großer und mittelständischer Unternehmen wie Miele, B. Braun Melsungen, Blanco, Deutsche Messe, Dorma, Grohe u.v.m. Im Jahr 2012 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 22,5 Millionen Euro. Weitere Informationen finden Sie unter www.lynx.de.

Pressekontakt:
Lynx-Consulting GmbH
Illig Michael
Johanniskirchplatz 6
33615 Bielefeld
E-Mail: michael.illig@lynx.de
Telefon: +49 521 5247-233
Homepage: http://www.lynx.de

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