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Ansprüche des Arbeitnehmers bei Mobbing oder Bossing

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 21.10.2013 14:19 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer, wenn er Opfer von Mobbing oder Bossing wird? Ein Kommentar von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin

Mobbing oder Bossing verursacht hohe Schäden. Dies gilt nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch für die Volkswirtschaft insgesamt, denn die Arbeitsunfähigkeit vieler Opfer bedeutet ebenfalls hohe Verluste.

Der gemobbte Arbeitnehmer hat grundsätzlich auch rechtliche Möglichkeiten, sich gegen die Behandlung zur Wehr zu setzen. Außerdem hat er auch einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Schutz vor Mobbing. So kann notfalls der mobbende Kollege auch versetzt, abgemahnt oder gekündigt werden. Einen Schadensersatzanspruch hat der Betroffene außerdem gegen Arbeitgeber, wenn er des Mobbings krank wird und beispielsweise an burn-out leidet. Die Höhe der Ansprüche hängt vom Einzelfall ab und ist gerichtlich durchsetzbar.

Dies ist in der Praxis jedoch häufig nur sehr schwer möglich, denn der gemobbte Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Mobbing. Nicht jede Gemeinheit durch Kollegen oder gar den Chef (Bossing), kann als Mobbing bezeichnet werden. Vielmehr muss hinter den Handlungen System stecken und sie müssen aus aufeinander folgenden Erniedrigungen oder Diskriminierungen bestehen, die darauf abzielen den Betroffen aus dem Betrieb zu drängen.

Die Darlegungslast für den Betroffenen ist vor Gericht regelmäßig sehr hoch und führt dazu, dass Ansprüche wegen Mobbings nur selten tatsächlich durchgesetzt werden können. Dabei sollte man sich von einzelnen spektakulären Einzelurteilen nicht irritieren lassen.
Häufig fehlt den Opfern die Kraft ein Mobbingtagebuch zu schreiben. Stattdessen werden sie krank und der Nachweis des Mobbings vor Gericht gestaltet sich damit umso schwieriger. Leider ist momentan nicht damit zu rechnen, dass von Seiten des Gesetzgebers etwas geändert wird.

Fachanwalttipp Arbeitnehmer: Fühlen Sie sich durch Mobbing belästigt, sollten Sie sofort damit beginnen ein Mobbingtagebuch zu führen. Außerdem ist es ratsam, dafür zu sorgen, dass Kollegen dabei sind, wenn gemobbt wird. Nur wenn man detailliert ein Mobbingtagebuch geführt hat, hat man tatsächlich eine Chance, seine Rechte gegen den Arbeitgeber oder die mobbenden Kollegen vor Gericht durchzusetzen.

3.7.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

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