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Arbeitszeugnis - worauf sollten Arbeitnehmer achten?

Pressemeldung von: Bredereck & Willkomm - 22.09.2016 15:01 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Arbeitszeugnis - worauf sollten Arbeitnehmer achten?
Arbeitsrecht
Arbeitszeugnis für spätere Bewerbungen wichtig: Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses eines früheren Arbeitgebers für die Erfolgsaussichten späterer Bewerbung sollte nicht unterschätzt werden. Ein vorteilhaftes Arbeitszeugnis ist oftmals maßgebliche Voraussetzung dafür, dass man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Grund genug also, genau darauf zu achten, dass man auch ein Zeugnis erhält, dass einmal später wirklich weiterhilft.

Formulierungen im Arbeitszeugnis genau überprüfen: Zunächst einmal hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses den Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, das Angaben über seine Leistungen und sein Verhalten enthält (qualifiziertes Arbeitszeugnis). Der Arbeitnehmer hat zwar das Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis, das ist aber nicht automatisch gleichbedeutend mit einem guten Zeugnis. Sobald man sein Zeugnis vom Arbeitgeber erhalten hat, sollte man dieses daher genau darauf überprüfen, welche Formulierungen verwendet wurden und wie diese Formulierungen tatsächlich zu verstehen sind. Dabei muss man berücksichtigen, dass hier eine besondere Zeugnissprache verwendet wird. Nicht alles, was zunächst gut klingt, ist auch wirklich positiv gemeint.

Klage auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses: Kommt man zu dem Ergebnis, dass man das Zeugnis so nicht akzeptieren will und weigert sich der Arbeitgeber, es zu verbessern, kann man diesen auf Änderung in Anspruch nehmen und auch vor dem Arbeitsgericht verklagen. Ein Anspruch auf bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis besteht zwar grundsätzlich nicht. Allerdings ist den Arbeitgebern ein Zeugnisstreit häufig sehr lästig. Außerdem kostet er Geld, selbst wenn der Arbeitgeber gewinnt, da in der ersten Instanz beide Seiten ihre eigenen Kosten tragen und eine Erstattung durch den Unterlegenen nicht stattfindet. Auch die Richter haben an solchen aus ihrer Sicht unfruchtbaren Streitigkeiten kein übermäßiges Interesse. Das steigert die Vergleichsbereitschaft enorm, so dass unterm Strich derartige Verfahren nicht selten damit enden, dass der Arbeitnehmer das gewünschte Zeugnis erhält.

Arbeitszeugnis selbst formulieren: Viele Vorgesetzte erlauben ihren Mitarbeitern, sich selbst ein Zwischenzeugnis oder abschließendes Arbeitszeugnis zu schreiben. Das ist unbedenklich und sogar empfehlenswert, solange das Arbeitszeugnis inhaltlich wahr bleibt. Es gilt aber auch hier, die Eigenarten der Zeugnissprache zu berücksichtigen.

31.8.2016

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