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dtp Entertainment AG stellt Insolvenzantrag: Anlageberater im Fokus

Pressemeldung von: GRP Rainer LLP - 17.08.2012 16:04 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

dtp Entertainment AG stellt Insolvenzantrag: Anlageberater im Fokus
dtp Entertainment AG stellt Insolvenzantrag: Anlageberater im Fokus
Erst kürzlich informierte die Fondsgeschäftsführung die Anleger darüber, dass das Partnerunternehmen dtp Entertainment AG den Gang in die Insolvenz beantragt hat. Die dtp Entertainment AG entwickelt und vertreibt Spiele für die dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Fondsgesellschaft soll gegenüber der dtp Entertainment AG noch offene Forderungen in Höhe von über 750.000 Euro haben. Durch den Insolvenzantrag der dtp Entertainment AG rücken die Anlageberater anlässlich des Erwerbs von Beteiligungen an der dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG in den Fokus. Die dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG befindet sich möglicherweise als Folge der finanziellen Schwierigkeiten der dtp Entertainment AG in wirtschaftlicher Schieflage. Die den Anlegern versprochenen Ausschüttungen könnten damit in weite Ferne rücken.

Die Anleger der dtp Game Portfolio 2007 Fondsgesellschaft mbH & Co. KG blicken unruhigen Zeiten entgegen.

Die betroffenen Anleger, welche nun von dem Insolvenzantrag der dtp Entertainment AG erfahren mussten und den Glauben an eine ertragreiche Investition zunehmend verlieren, verfolgen nun das Ziel, sich in Hinblick auf ihre Beteiligung schadlos zu halten.

Oftmals soll den Anlegern die Fondsbeteiligung als sichere Anlage dargestellt und der Reiz der Kapitalanlage durch die kurze Laufzeit hervorgehoben worden sein. Die Aufklärung über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken soll demgegenüber häufig unterlassen worden sein.

Viele der Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von den gravieren Risiken gewusst hätten. Oft sollen sie von Ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen, die die Banken oftmals für die Vermittlung erhalten haben, aufgeklärt worden sein. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.

Lassen Sie ihre Gamefonds-Beteiligung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen, um einen möglichen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden.

Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt prüfen, ob und gegen wen rechtliche Ansprüche in Betracht kommen. Insbesondere wird überprüft, ob über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden ist.

http://www.grprainer.com/Gamefonds.html


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